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öffentlich


Markt Reichenberg, 1. Änderung des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Albertshausen" und 15. Änderung des Flächennutzungsplans; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Der Markt Reichenberg hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, für das ca. 33,3 ha große Plangebiet südlich und nördlich der Bahnlinie, einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Parallel zum Bebauungsplan soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Hierfür fällte der Marktgemeinderat am 27.06.2023 den Beschluss.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen geschaffen werden. Im Planbereich wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO zur Erzeugung elektrischer Energie festgesetzt. Zulässig sind freistehende Solarmodule ohne Fundamente, notwendige Wechselrichter, Transformatoren sowie sonstige Betriebsgebäude und Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des SO-Gebietes dienen. Die Festsetzung der maximalen Höhe der Solarmodule und die maximale Gebäudehöhe der Betriebsanlagen von 4,0 m soll die Höhenentwicklung der Solarmodule und Gebäude begrenzen. Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans vorgesehen.
 
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Für den Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans Reichenberg wird ebenfalls ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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