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öffentlich


Bauantrag zur Nutzungsänderung von bestehenden Fremdenzimmern in vier Wohneinheiten im Obergeschoss und Dachgeschoss
Bauort: Fl.Nr. 29 Gmkg. Giebelstadt, Würzburger Straße 1



Sachvortrag:
Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt.
 
Das Vorhaben ist ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung des Bauamts nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Nach Rückmeldung des Landratsamts fällt die Prüfung der Stellplätze bei Baugenehmigungsverfahren nicht in die Aufgabe der Gemeinde. Dies wird beim Landratsamt geprüft. Eine Verweigerung des Einvernehmens ist aus diesem Grund nicht möglich.
 
In den beiden Obergeschossen sollen vier Wohneinheiten entstehen, die jeweils größer als 35 m² sind. Hierfür sind acht Stellplätze notwendig.
 
Bisher waren hier laut Antrag 16 Fremdenzimmer genehmigt. Tatsächlich waren jedoch 15 Fremdenzimmer genehmigt (1942: elf Fremdenzimmer im Obergeschoss; 1947: vier Fremdenzimmer im Dachgeschoss). Hierfür wären laut aktueller Stellplatzsatzung 15 Stellplätze notwendig (6.3: für Besucher: mind. 1 Stellplatz je Beherbergungsraum).
 
Die Gesetzgebung gibt vor, dass die tatsächlich zukünftig notwendigen Stellplätze mit den fiktiv heute erforderlichen Stellplätzen der bisherigen Nutzung verrechnet werden. Die zukünftige Anzahl an Stellplätzen ist somit gemäß den rechtlichen Vorgaben für die zukünftige Nutzung des Grundstücks ausreichend.
 
Der Vorsitzenden hatte bereits bei der Vorbereitung auf die Sitzung im Bauamt nach der baurechtlichen Genehmigung der Imbissvergrößerung im Erdgeschoss und deren Auswirkung auf die Stellplätze gefragt. Nach Ansicht von Herrn Klug ist diese Nutzungserweiterung in den beiden aktuellen Bauanträgen nicht Gegenstand der Verfahren. Aus Sicht des Gremiums kann eine nicht genehmigte Vergrößerung des Gastraums einschließlich Schaffung von Sitzmöglichkeiten zum Verzehr nicht toleriert werden. Vom Vorsitzenden wird bezüglich der Imbissnutzung auf den seit Jahren angemahnten Missstand hingewiesen, dass Imbisskunden ständig auf dem Gehsteig parken. Es kann nicht akzeptiert werden, dass aus diesem Grund Fußgänger auf die stark befahrene B19 ausweichen müssen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird erteilt.
 
Das Landratsamt wird gebeten, die Nutzungsausweitung des Imbisses im Erdgeschoss zu einem Gastraum nach dem bereits erfolgten Umbau der Gaststätte in Wohnungen baurechtlich zu überprüfen. Hierbei sollte auch das Staatliche Bauamt bezüglich der Verkehrsproblematik beteiligt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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