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öffentlich


Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Wohngebäudes
Bauort: Fl.Nr. 590/4 Gmkg. Giebelstadt, Industriestraße 7



Sachvortrag:
Die Bauherrschaft bittet um die Klärung der folgenden Fragen:
1.     Ist die Aufstockung wie im Plan dargestellt zulässig?
2.     Können im Mischgebiet eine Firsthöhe von maximal 10,00 Metern (ab OK Gelände) zusammen mit einer Traufhöhe von maximal 8,30 Metern realisiert werden? Die Abstandsflächen zum Nachbarn werden dabei eingehalten.
3.     Ist die Gestaltung eines asymmetrischen Satteldaches mit einer minimalen Dachneigung von 10° in diesem Gebiet möglich?
4.     Erlaubt das Gebiet die Verwendung eines Blechdaches und wenn ja, gibt es eine Vorgabe hinsichtlich der Farbgestaltung?
 
Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO dargestellt. Im Regelfall werden die Darstellungen nach Abs. 2 nur verwendet, wenn ein Bebauungsplan mit einer entsprechenden Nutzung zugrunde liegt. Das ist hier nicht der Fall. Die Darstellung als gemischte Baufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ist wohl zutreffender.
 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung des Bauamts nach Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt.
 
Ob das Maß der baulichen Nutzung sich in die nähere Umgebung einfügt, ist fraglich. Ob das Ortsbild beeinträchtigt wird, entscheidet das Gremium.
 
Bezüglich der geplanten Gebäudehöhe fügt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung wahrscheinlich noch ein. Auch die Dachform und das geplante Dachmaterial erscheinen aufgrund der Umgebungsbebauung mit Industriegebäuden und somit flachen Dächern als vertretbar.
 
Ein drittes Vollgeschoss, das sich nicht im Dach befindet, ist in der Umgebung jedoch bisher nicht vorhanden. Im näheren Umkreis (Lageplan M 1:1000) befinden sich sehr geordnet drei Arten von Gebäuden: Im Westen die zweistöckige Wohngebäudesiedlung mit steilen Satteldächern aus der Vorkriegszeit, in der Mitte (in dem West-Ost-Industriestraßen-Arm) die zweistöckigen Wohngebäude mit flachen Satteldächern aus der Nachkriegszeit, und nördlich, östlich und südlich davon die bis zu zweistöckigen Industriebauten mit großen, flachen Sattel- und Flachdächern.
 
Aufgrund des bestehenden Wohnungsmangels und einer geforderten Nachverdichtung im Innenort durch politische Vorgaben sollte sich nach Ansicht der Bauverwaltung das Gremium einer Transformation des Gebäudestandes gegenüber offen zeigen und sein Einvernehmen zum geplanten Vorhaben erteilen.
 
Eine Vorgabe hinsichtlich der Farbgestaltung der Dacheindeckung und zum Material der Dacheindeckung gibt es nicht.
 
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Im Gremium wird das Vorhaben kontrovers diskutiert. Auch wenn die Wohnraumschaffung grundsätzlich wünschenswert ist und begrüßt wird, sollte sich auch in einem Umfeld mit unterschiedlichen Bauformen ein Gebäude einfügen. Dies könne jedoch nicht für ein Wohngebäude im Vergleich zu einem Industriebau beurteilt werden. Da im vorliegenden Fall eine Orientierung an den angrenzenden Wohngebäuden erfolgen müsse, wird die angefragte Vergrößerung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung überwiegend kritisch gesehen.

Beschluss 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung kann in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 2:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Firsthöhe von maximal 10,00 Metern (ab OK Gelände) zusammen mit einer Traufhöhe von maximal 8,30 Metern kann in Aussicht gestellt werden.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 3:
Das gemeindliche Einvernehmen für das asymmetrische Satteldach mit einer minimalen Dachneigung kann in Aussicht gestellt werden.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
Beschluss 4:
Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Bauvoranfrage wird erteilt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0
 






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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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