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Widmung von öffentlichen Straßen - Am Wiesenbach (Ortsstraße) / Ingolstadter Wiesenweg (Feldweg)



Sachvortrag:
Die Straße "Am Wiesenbach" ist seit 04.12.1995 als Ortsstraße (Nr. 48 - Gi) gewidmet, ohne jedoch den Anforderungen an eine Erschließungsstraße zu genügen. Die Bauarbeiten an der erstmaligen endgültigen Erschließung sind mittlerweile abgeschlossen. Die Bebauung an der nördlichen Straßenseite hat begonnen. Die Widmung der Straße ist nun den Gegebenheiten anzupassen.
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, das Grundstück Fl.Nr. 209 (inzwischen verschmolzen mit den Fl.Nrn. 204/11 und 205/2; aktuelles Kartenmaterial ausstehend) als Ortsstraße "Am Wiesenbach" zu widmen.
 
In Verlängerung der Fl.Nr. 209 nach Westen verläuft das Grundstück Fl.Nr. 209/6, das aktuell noch als Teil der Ortsstraße gewidmet ist. Es wird vorgeschlagen, dieses Grundstück dem sich anschließenden Feldweg (Nr. 15 - Gi - Ingolstadter Wiesenweg; Fl.Nr. 209/1) anzugliedern und entsprechend abzustufen.

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende Widmung:
 
Das Teilstück der bestehenden Ortsstraße auf Fl.Nr. 209 wird zusammen mit den verschmolzenen Fl.Nrn. 204/11 und 205/2 (jetzt zusammen Fl.Nr. 209; aktuelles Kartenmaterial ausstehend) wie folgt als Ortsstraße "Am Wiesenbach" gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
 
Nr./Bezeichnung des Straßenzugs:        Nr. 48 - Gi - Am Wiesenbach
Flurnummer:                                         Fl.Nr. 209 Gmkg. Giebelstadt
 
Anfangspunkt 1 / km:                            südliches Ende von Fl.Nr. 205 Gmkg. Giebelstadt; km 0,000
Anfangspunkt 2 / km:                            östliches Ende von Fl.Nr. 209/6 Gmkg. Giebelstadt; km 0,000
Endpunkt / km:                                     Einmündung in Fl.Nr. 202/4 Gmkg. Giebelstadt; km 0,259 (von Anfangspunkt 1) bzw. km 0,242 (von Anfangspunkt 2)
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende Widmung:
 
Das Teilstück der bestehenden Ortsstraße auf Fl.Nr. 209/6 wird zum öffentlichen Feldweg abgestuft und zusammen mit dem bestehenden öffentlichen Feldweg auf Fl.Nr. 209/1 wie folgt zum öffentlichen Feldweg "Ingolstadter Wiesenweg" gemäß Art. 53 Nr. 1 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
 
Nr./Bezeichnung des Straßenzugs:        Nr. 15 - Gi - Ingolstadter Wiesenweg
Flurnummer:                                         Fl.Nrn. 209/1 und 209/6 Gmkg. Giebelstadt
 
Anfangspunkt / km:                              südwestliche Ecke von Fl.Nr. 214 Gmkg. Giebelstadt; km 0,000
Endpunkt / km:                                     Einmündung in Fl.Nr. 209 Gmkg. Giebelstadt; km 1,038
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 






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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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