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öffentlich


Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten
Bauort: Fl.Nr. 745 Gmkg. Eßfeld, Heinrich-Lanz-Straße 5



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es liegt laut Flächennutzungsplan in einem WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet).
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ob es sich bezüglich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, einfügt, ist fraglich. Nach einer groben Abmessung der überbauten Flächen liegen vier der umgebenden Grundstücke bei einer Grundflächenzahl von ca. 0,4, das gegenständliche Grundstück bei 0,62 und das angrenzende Grundstück der Bauherren bei ca. 0,7.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Eigentümer von zwei angrenzenden Grundstücken die Unterschriften zum Vorhaben verweigert haben.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem.
 
Die zukünftige Anzahl an Stellplätzen ist gemäß den rechtlichen Vorgaben für die zukünftige Nutzung des Grundstücks ausreichend.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
 
Im Gremium wird sehr kontrovers über die Wirkung des Gebäudes diskutiert und infrage gestellt, ob sich dieses einfügt. Hierbei wird festgestellt, dass das Gebäude hauptsächlich zur Heinrich-Lanz-Straße hin wirkt.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob bei einem versagten Einvernehmen Vorgaben zur Verbesserung gegeben werden müssen. Der Vorsitzende findet dies angebracht. Er weist daraufhin, dass das Landratsamt den Markt Giebelstadt erneut beteiligt, wenn dieser sein Einvernehmen nicht erteilt, das Landratsamt aber der Meinung ist, dass dieses erteilt werden müsste.
 
Es wird vorgeschlagen, den Bauherrn zu einer Änderung aufzufordern, bevor der Bauantrag ans Landratsamt weitergereicht wird. Dies wird als nicht sinnvoll erachtet, da sich der Bauherr an alle gesetzlichen Vorgaben hält und somit den Antrag nicht ändern muss.
 
Weiterhin wird angesprochen, dass durch das Gebäude die Nachbargebäude sehr stark verschattet werden. Herr Klug weist daraufhin, dass die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten sind.
 
Dass unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Stellplatzsatzung neuer Wohnraum geschaffen wird, wird ausdrücklich positiv gesehen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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