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öffentlich


Bebauungsplan "Ostauweg"
Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag:
Durch die Aufgabe der früheren Nutzung als Kreisbauhof sind die Gebäude einer Wiedernutzbarmachung zugänglich zu machen. Hierfür soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die gegenständliche Fläche als Gemeinbedarfsfläche für öffentliche Verwaltung dar und wird im Rahmen einer Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans "Ostauweg" angepasst.
 
Der Markt Giebelstadt beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, weshalb keine Umweltprüfung erfolgt. Da die Größe der zulässigen Grundflächen 20.000 m² nicht überschreitet, ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden.

Beschluss:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 594, Gemarkung Giebelstadt mit 3.061 qm.
Der Umgriff ist nachfolgend dargestellt.
 
 
Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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