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öffentlich


Bauantrag zum Ausbau eines Dachgeschosses eines Mehrfamilienwohnhauses zur Schaffung von zwei neuen Dachgeschosswohnungen inkl. Anbau einer Stahlaußentreppe
Bauort: Fl.Nr. 49/3 Gemarkung Giebelstadt, Mergentheimer Straße 8



Sachvortrag:
Auf die Ausführungen unter TOP 13 der Marktgemeinderatssitzung vom 29.07.2019 und TOP 09 der Marktgemeinderatssitzung vom 19.08.2019 wird verwiesen.
 
In der Sitzung am 19.08.2019 wurde beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben grundsätzlich erteilt wird, wenn die notwendigen Stellplätze ohne Ablösung nachgewiesen werden können. Außerdem wurde beschlossen, dass der Ablösung des fehlenden Stellplatzes bzw. der fehlenden Stellplätze, sofern das Staatliche Bauamt die kritische Ausfahrt auf die B19 als zu gefährlich einstuft, nicht zugestimmt wird.
Der Bauherr hat in einem Schreiben seine erfolglosen Bemühungen dargelegt, die Stellplätze anderweitig zu schaffen. Dies wird dem LRA als Nachweis dienen.
 
Die Verwaltung verweist auf Art. 47 Abs. 1 Satz 3 der BayBO. Satz 2 besagt, dass bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen, Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustellen sind, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. Satz 3 ergänzt, dass dies aber nicht gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung, erheblich erschwert oder verhindert würde.
 
Bei dem gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Wohnraum. Der Antragsteller hat seine Bemühungen nachgewiesen, die Stellplätze auf einem anderen Grundstück zu sichern. Wenn der Markt Giebelstadt weiterhin die Ablösung verweigert, sind die fehlenden Stellplätze kein Hinderungsgrund für eine Baugenehmigung. Das heißt, das Vorhaben wird ohne Stellplätze genehmigt. Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, dass die fehlenden Stellplätze abgelöst werden können. Dies wurde mit dem 1. Bürgermeister abgestimmt und dem LRA am 23. Januar 2020 unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Marktgemeinderat so mitgeteilt.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Ablösung der fehlenden Stellplätze wird erteilt. Die vorhergehenden Beschlüsse diesbezüglich werden im vorliegenden Fall aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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