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öffentlich


Antrag auf Änderung der Bankettbearbeitung



Sachvortrag:
Ein Bürger hat einen Antrag auf Änderung der Bankettbearbeitung entlang von Feld- und Waldwegen im Gemeindegebiet Giebelstadt vorgelegt. Der Antrag wurde den Marktgemeinderäten im Dezember übersandt. Es wird beantragt, die als willkürlich bezeichnete "Pflege" der Kräuter- und Wiesenstreifen von Anliegern der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen abzustellen.
 
Der Antrag wird wie folgt begründet:
"Die seitlichen Kräuterstreifen der landwirtschaftlichen Erschließungswege werden ohne fachlichen Hintergrund gemulcht, bevor überhaupt ein Blühansatz ermöglicht worden ist. Neuerdings werden die Bankette eigenmächtig abgeschält, um das Oberflächenwasser der Wege abzuleiten. Nachdem es sich hier um ein überwiegend öffentliches Wegesystem handelt, halte ich die Vorgehensweise der Anlieger nicht für akzeptabel.
 
Die Gemeinde muss hier klare Vorgaben machen. Das selbstständige Agieren der Anlieger braucht Schranken. Die Gemeinde bzw. das Pflegekonzept für diese Seitenstreifen muss seitens des Bauhofes gesteuert werden. Das Ziel muss sein, den Mähvorgang der Bankette erst mit Blüte durchzuführen (ab 15. Juni). Die Angst der Anlieger ist so groß, dass nach Aussamen der Kräuter so der ganze Acker "versaut" wird. Auch habe ich von Mähen gesprochen.
 
Im Moment werden die Bankette gemulcht oder "besser" geschreddert, bis die Bodenkrume sichtbar wird. Nachdem viele Bankette zurzeit komplett "gerodet" wurden, wäre es an der Zeit, diese Flächen sich nicht selbst zu überlassen, sondern z.B. von der LWG-Veitshöchheim eine Saatgutmischung zu verwenden. Helfen Sie mit, damit der Artenschwund von Insekten, Bienen und Schmetterlingen nicht noch rapider vorangeht. Auch mit kleinen Schritten ist unser ländlicher Lebensraum, geprägt von einer intensiven Landwirtschaft, zu optimieren. Blühstreifen und mehr müssen folgen."
 
Es handelt sich bei dem gegenständlichen Antrag im Regelfall um öffentliche Feld- und Waldwege und teilweise um Ortsstraßen. Diese beiden sind Straßen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayStrWG. Bestandteil dieser Straßen sind als Teil des Straßenkörpers auch die Randstreifen (früher Bankette genannt) gemäß Art. 2 BayStrWG. Nach Art. 30 BayStrWG ist nur der Träger der Straßenbaulast zur Bepflanzung befugt. Dem Natur- und Landschaftsschutz ist Rechnung zu tragen. Dies Vorschrift gilt jedoch nur für Neubepflanzungen (Bekanntmachung zum Vollzug des BayStrWG). Straßenbaulastträger dieser Straßen ist der Markt Giebelstadt. Der Unterhalt kann auch auf Dritte übertragen werden (Gemeinsame Bekanntmachung zur Unterhaltung der Gemeindestraßen und öffentlichen Feld- und Waldwege).
 
Die Wegebauvereine bzw. Jagdgenossenschaften, die derartige Maßnahmen im Auftrag der Marktgemeinde durchführen, und der Bauhof wurden ebenfalls im Dezember benachrichtigt und um Rückmeldung gebeten. Von diesen Seiten kamen folgende Beiträge:
 
Aus umweltschützender Sicht wird durch das Mulchen das Samenpotential von Unkräutern reduziert, was sonst im Feld zu höheren Herbizidaufwendungen bzw. intensiverer Bodenbearbeitung führen würde.
 
Durch den Bodenaustrag aus den Äckern, die Bodenbearbeitung an den Grenzen und durch den Aufbau von organischem Material durch das Mulchen bauen sich Bankette ständig auf und sollten daher einmal jährlich nach der Ernte mit dem sogenannten "Wegehobel" abgezogen werden, damit die Straßenentwässerung funktioniert. Dies schadet der vorhandenen Grasnabe nicht. Die Ableitung des auf den Wegen anfallenden Oberflächenwassers ist notwendig, um eine Auffrieren des Straßenbelags und somit eine Beschädigung zu verhindern. Die Herstellung von mehreren Ableitungsstellen (z.B. durch Weghobeln) in einer größeren Anzahl an Feldern ist sinnvoll, um eine übermäßige Erosion auf einem Acker zu verhindern.
 
Zum Abschälen von Randstreifen zweier Wegstrecken in der nordöstlichen Flur von Ingolstadt wurden die Anlieger von der Gemeinde aufgefordert, da hier eine anstehende Wegebaumaßnahme dies erfordert.
 
Die Verwendung der Pflanzmischung "Veitshöchheimer Bienenweide" wird ca. 1,8 m hoch. Dadurch würde das Lichtraumprofil der Wege stark eingeschränkt. Außerdem müssten bei Begegnungsverkehr die Bankette überfahrbar bleiben. Denkbar wäre aber die Ansaat einer Wiesenblühmischung, die der Trockenheit besser standhält.
 
Es besteht Übereinstimmung, dass die Ackerrandpflege häufig stark vernachlässigt wird.
 
Der Einsatz des Mulchgerätes ist erst ab dem 15. Juni zulässig (geregelt durch EU-Vorschrift). Die meisten Landwirte beschränken sich darauf, die Bankette zweimal pro Jahr zu mulchen. Grundsätzlich sollte über einen Ersatz von Mulchern durch Mähwerk nachgedacht werden. Dies wird auch von der landwirtschaftlichen Fachberatung seit Jahren empfohlen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Mulchen im Vergleich zum Mähen zu einer Zerkleinerung der organischen Masse führt, was zu einem stärkeren Wiederaustrieb der Gräser und Kräuter führt. Das Mähen würde, gerade im späten Stadium, zu einer Matte aus totem organischem Material führen, was den Aufwuchs des Feldrandstreifens deutlich hemmen würde.
 
Bereits heute betreiben viele Landwirte die Bankettpflege erst, wenn die Kräuter abgeblüht sind. Hierfür einen Stichtag festzusetzen, ist nicht sinnvoll, da für solche Arbeiten die Wetterlage entscheidend ist.
 
Das Anlegen von mehrjährigen, 3 m breiten Blühstreifen entlang von Gemeindeverbindungswegen wäre sinnvoll.
 
Grundsätzlich wird die Förderung der Biodiversität als sinnvoll erachtet. Hierbei wird jedoch eher der Bedarf bei der Weiterbildung der Landwirte gesehen als bei pauschalen Vorgaben und einer zentralen Steuerung, die in der Praxis oftmals nicht zum beabsichtigten Ergebnis führen.
 
Aus dem Gremium wird angemerkt, dass eine ausführliche Beratung und Diskussion im Gremium weniger sinnvoll erscheint. Grundsätzlich ist zu überdenken, ob bei einer Ausschreibung gemeindlicher Flächen diese für den Naturschutz zurückzubehalten sind bzw. für eine Verpachtung Auflagen für bestimmte Blühmischungen zu vereinbaren. In einigen Jagdgenossenschaften/Wegebauvereinen wurden bereits innerhalb andere Regelungen getroffen. In jedem Fall sollte die Gemeinde eine Empfehlung für einen späteren "Mulchzeitpunkt" (15.06.) an die Jagdgenossenschaften/Wegebauvereine weitergeben. Mit dieser Vorgehensweise besteht einstimmig Einverständnis.
 
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss zur Änderung der Bankettbearbeitung ist nicht erforderlich.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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