Bebauungsplan "Weststadt-Mainflanke" der Stadt Ochsenfurt Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Anlass der Planung ist bereits beim Sachvortrag zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt erläutert.
Um die beabsichtigten Vorhaben auf dem Flockenwerkareal realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich erforderlich. Der Rat der Stadt Ochsenfurt hat daher am 25.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans "Weststadt-Mainflanke" beschlossen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ochsenfurt.
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.
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