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öffentlich


Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Goßmannsdorf"
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Anlass für die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB) Sondergebiet "Photovoltaikanlage Goßmannsdorf" in der Gemarkung Goßmannsdorf ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Ferner ist die 23. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Goßmannsdorf beinhaltet und wird im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Bei dem Standort handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Plangebiet ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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