Stellungnahme zu einem wasserrechtlichen Verfahren: Entnahme von Grundwasser aus der Ochsenrainquelle zum Zwecke der Bewässerung von Garten- und Sportanlagen auf dem Areal Klingholz (Fl.Nrn. 441/1, 441/3, 441/4, 441/6, 441/7 Gmkg. Eßfeld) Bauort: Fl.Nr. 331/2 Gmkg. Darstadt
Sachvortrag:
Das Landratsamt bittet den Markt Giebelstadt um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (und Eigentümer des Grundstücks).
Die Antragstellerin hat mit Bescheid vom 28.09.2006 die Erlaubnis erhalten, die Ochsenrainquelle zu Bewässerungszwecken zu nutzen. Sie hat mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag geschlossen. Es wird eine Verlängerung der vorstehend genannten Erlaubnis beantragt.
In o.g. Bescheid wurde eine Entnahme von maximal 10.000 m³ pro Jahr genehmigt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen eine Verlängerung.
Marktgemeinderat Rath trifft ein.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Die Vorgaben aus dem Bescheid vom 28.09.2006 sind zu übernehmen.
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