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öffentlich


Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts
Vertragsobjekt: Fl.Nr. 999/5 Gmkg. Giebelstadt, Würzburger Straße 21



Sachvortrag:
Das beurkundende Notariat, fragt an, ob bei o.g. Grundstücksgeschäft ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses von der Marktgemeinde ausgeübt wird.
 
Das o.g. Grundstück befindet sich innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortsmitte". Die Gemeinde hat ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
 
Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Es ist eine Rechtsgrundlage notwendig. Das "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange sind abzuwägen und ggf. Alternativen zu diskutieren. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.
 
Im Gremium wird nochmals kontrovers über das Vorkaufsrecht für das Vertragsobjekt diskutiert. Einerseits kann der Kauf als Einstieg in die Entwicklung des Quartiers Schulstraße bis Gutshof gesehen werden. Andererseits muss es dennoch isoliert betrachtet werden, da von Seiten der Eigentümer das im engen räumlichen Zusammenhang zu sehende, östlich angrenzende Grundstück mit der Werkstatt als unverkäuflich definiert wurde. Da auch das nördlich angrenzende Grundstück mit dem gepflegten Wohnhaus sehr lange in der Art der Nutzung weiterbestehen wird, muss das Objekt Würzburger Straße 21 grundsätzlich isoliert beurteilt werden. Aufgrund des vermutlich notwendigen Abbruchs wird der Kaufpreis als deutlich zu hoch eingestuft.
 
Vorstellbar wäre höchstens, das Objekt zu kaufen, um es für Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge mit der aktuell angebotenen Förderung von 90 % komplett zu sanieren. Dennoch wäre eine städtebaulich gewünschte Entwicklung, wie dies in der Untersuchung des Büros stahl.lehrmann architekten vorgeschlagen wurde, nicht wirtschaftlich möglich.

Beschluss:
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde wird ausgeübt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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