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öffentlich


Gemeinde Gaukönigshofen, Bebauungsplan "Am Nikolausgraben" im Verfahren nach § 13 a BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beteiligung der Behörden



Sachvortrag:
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans "Am Nikolausgraben" ist es, im Gemeindeteil Gaukönigshofen Möglichkeiten zur Errichtung von Wohnraum bieten zu können.
Die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets (WA) "Nikolausgraben" dient der Stärkung der Wohnfunktion und sichert durch die neuen Mitbürger bzw. die Bindung von Gaukönigshofener Bürgern, die nach der Möglichkeit für einen Wohnhausbau bzw. einer Wohnmöglichkeit suchen, die Infrastruktur des Ortes, die Wohnbedürfnisse von Familien mit Kindern und damit die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf eine zu erwartende Stärkung des aktiven Dorf- und Vereinslebens.
Für das Areal gibt es einen interessierten Investor, der Wohnraum errichten und diesen veräußern bzw. vermieten möchte. Der Gemeinde liegen zahlreiche Anfragen nach Wohnraum vor, so dass ein hohes Interesse an Bauplätzen und Wohnraum besteht. Um diese Bedürfnisse zu decken und einer Abwanderung in andere Regionen vorzubeugen, ist die Ausweisung neuer Bauflächen erforderlich.
Das Gelände wird derzeit als Garten- und Kulturland genutzt.
 
Belange des Marktes Giebelstadt werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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