Stellungnahme zu einem wasserrechtlichen Verfahren: Neubau einer Halle für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle einschließlich Ergänzungen/Änderungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung; Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers (Dachflächenwasser) Bauort: Fl.Nr. 452/39 Gmkg. Giebelstadt, Von-Richthofen-Straße 5
Sachvortrag:
Das Landratsamt bittet den Markt Giebelstadt um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Planung.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen zu erteilen.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.