Niederlegung seines Ehrenamtes als Gemeinderat durch Herrn Wolfgang Fietz und Nachrücken des Listennachfolgers Benedikt Kuhn
Sachvortrag:
Herr Wolfgang Fietz hat in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates am 18.12.2019 sein Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied des Marktes Bütthard niedergelegt.
Der Gemeinderat stellt nach Art. 48 Abs. 3 S. 2 GLKrWG ein Amtshindernis, einen Amtsverlust oder die Niederlegung fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl ist Herr Benedikt Kuhn aus Gaurettersheim Listennachfolger von Herrn Fietz auf der Liste der Wahlgemeinschaft der Ortsteile (WGO).
Herr Benedikt Kuhn hat schriftlich erklärt, dass er das Ehrenamt des Marktgemeinderates annimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Wolfgang Fietz fest und stimmt dem Nachrücken von Herrn Benedikt Kuhn als Listennachfolger zu.
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