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Kommunales Förderprogramm für die Innenentwicklung



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 02 der Marktgemeinderatssitzung vom 23.10.2019 und auf TOP 07 der Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2019.
Der Fragebogen zum Förderprogramm für die Innenentwicklung wurde von den Mitgliedern des Gremiums ausgefüllt und von der Verwaltung ausgewertet. Anregungen zum Vorschlag für eine Förderrichtlinie kamen von mehreren Gremiumsmitgliedern. Diese wurden in den Vorschlag eingearbeitet. Außerdem wurde ein Entwurf für ein Antragsformular ausgearbeitet:
 
Frau Peters stellt die geänderte Richtlinie "Kommunales Förderprogramm für die Innenentwicklung" vor. Vorberatend werden Änderungen vom Gremium angeregt. Diese werden in die Richtlinie eingearbeitet und bei der nächsten Sitzung dem Gremium zum Beschluss vorgelegt.
 
1)    Nicht nur Wohneigentum, sondern auch Gewerbe soll gefördert werden. Daher ist Satz zwei der Einleitung ist wie folgt zu ändern:
"Zur Ansiedlung von jungen Familien und zur langfristigen (Re-) Aktivierung von Grundstücken mit leerstehenden Gebäuden und Baulücken können daher zu Wohn- und Gewerbezwecken Zuwendungen gewährt werden."
 
2)    Nicht nur selbst genutztes, sondern auch vermietetes oder verpachtetes Eigentum soll gefördert werden. Deshalb ist §1 Abs. (2) wie folgt zu ändern:
"(2) Gefördert wird
- der Erwerb von Wohn- oder Gewerbeeigentum,
- die Sanierung von Wohn- oder Gewerbeeigentum,
- der Abbruch von Gebäuden zur Errichtung von Ersatzgebäuden,
- der Neubau von Wohn- oder Gewerbeeigentum in einer Baulücke im Innenbereich,
- die Errichtung eines Wohn- oder Gewerbegebäudes nach Abbruch eines Wohn-, Gewerbe- oder Nebengebäudes."
 
3)    Es wird kontrovers diskutiert, für welchen Zeitraum das Förderprogramm gelten soll. Schließlich einigt man sich auf den Zeitraum von 5 Jahren. §1 Abs. (3) Satz 1 soll so belassen werden, wie vorgeschlagen.
 
4)    Das Gremium möchte neben natürlichen Personen auch Firmen fördern. §2 Abs. 2 soll wie folgt geändert werden:
"(2) Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person im Geltungsbereich:"
 
5)    Das Gremium wünscht eine Förderung sowohl von selbst genutztem als auch von vermietetem Wohn- oder Gewerbeeigentum. §2 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden
"(3) Gebäude, die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden, müssen vom Antragsteller selbst genutzt oder vermietet werden."
 
6)    §3 Höhe der Förderung soll wie folgt geändert werden:
"Für Maßnahmen gem. §1 Abs. 2 werden pro Grundstück werden folgende Fördermittel gewährt:
- Für den Abriss von Gebäuden auf einem Grundstück wird einmalig eine Förderung in Höhe von 3.000,00 Euro gewährt.
- Für Abriss-, Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen auf einem Grundstück kann ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investitionssumme gewährt werden.
- Die einmalige Förderung beträgt höchstens 10.000,00 Euro pro Grundstück.
- Für das Vorhaben müssen mindestens 100.000,00 Euro investiert werden."
 
7)    §4 Abs. 3 Satz 1 soll wie folgt geändert werden:
"(3) Sofern keine Fördermittel im Haushalt zur Verfügung stehen, besteht kein Anspruch auf Förderung."
 
8)    Das Gremium erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwaltung die im Förderantrag aufgeführte "Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zu Erhebung persönlicher Daten gemäß DSGVO" prüfen rechtlich lässt.
 
 

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass unter dem kommunalen Förderprogramm zur Innenentwicklung nicht nur Wohneigentum sondern auch gewerblich genutztes Eigentum gefördert werden soll.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass unter dem kommunalen Förderprogramm zur Innenentwicklung nicht nur selbst genutztes sondern auch vermietetes oder verpachtetes Wohn- oder Gewerbeeigentum gefördert werden soll.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 3:
 
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Förderzeitraum für das kommunale Förderprogramm zur Innenentwicklung fünf Jahre betragen soll.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 4:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der neben natürlichen Personen auch juristische Personen eine Förderung durch das kommunale Förderprogramm zur Innenentwicklung erhalten können.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 5:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass unter dem kommunalen Förderprogramm zur Innenentwicklung nicht nur selbst genutztes sondern auch vermietetes oder verpachtetes Wohn- oder Gewerbeeigentum gefördert werden soll. Demnach ist §2 Abs. 3 zu Streichen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 6:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass bei einer Gesamtinvestitionssumme von 100.000,- € für den Abbruch von Gebäuden 3.000,- €, für Neubau, oder Sanierungsmaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 5% der Investitionssumme, insgesamt aber nicht mehr als 10.000,- € Förderung gewährt wird.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 7:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass kein Anspruch auf Förderung besteht, wenn keine Fördermittel im Haushalt vorhanden sind.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 8:
 
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Datenschutzerklärung im Antrag rechtlich geprüft und nach Überarbeitung erneut vorgelegt wird.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 






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