Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Garage Bauort: Fl.Nrn 1714, 1715, 1716 Gemarkung Oesfeld, Bowieser Straße 10
Sachvortrag:
Gemäß Art. 49 GO ist Marktgemeinderat Kuhn von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen.
Zum Bauantrag wurde eine Bauvoranfrage in der Marktgemeinderatssitzung vom 20.12.2017 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Die Voranfrage wurde mit Bescheid vom 28.05.2019 beantwortet und das Vorhaben grundsätzlich genehmigt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es liegt laut Flächennutzungsplan in einem MD-Gebiet (Mischgebiet Dorf). Das Vorhaben ist nach § 35 Absatz 2 BauGB zu bewerten. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist laut Antrag nicht geplant. Hiernach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden nach Meinung der Verwaltung, unter Berücksichtigung der FNP-Festsetzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt.
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden, öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert. Laut den vorliegenden Plänen besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem.
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit der Auflage erteilt, dass die Grundstücke Fl.Nrn. 1714 und 1715 vor Nutzungsaufnahme verschmolzen werden.
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