Mit Schreiben vom 02.12.2019 beantragt der Vorsitzende der Wegebaugemeinschaft/Jagdgenossenschaft Giebelstadt die Erhöhung der gemeindlichen Kostenpauschale, die seit ca. zehn Jahren unverändert ist. Der Antrag wird wie folgt begründet:
"Mittlerweile ist im landwirtschaftlichen Bereich eine Kostenexplosion eingetreten, und zwar eine Verteuerung der Reparaturkosten um 100 %, bei Ersatzteilen um 100 %, bei Dieselkosten um 60 %, bei Neuanschaffung um 100 %.
Beispielsweise betragen die Reparaturkosten bei der BayWa gegenwärtig pro Montagestunde brutto 93,00/94,00 €. 2010 wurden nur 45,00 € verrechnet."
Es wird darum gebeten, im gemeindlichen Haushalt entsprechend höhere Beträge zu berücksichtigen und an die Wegbaugemeinschaften/Jagdgenossenschaften auszubezahlen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich letztmalig am 13.04.2006 mit der Thematik befasst. Damals wurde beschlossen, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2,00 €/ha Gemarkungsfläche an die Jagdgenossenschaften/Wegebauvereine auszubezahlen. Seither überweist der Markt Giebelstadt jährlich 9.600,11 € an die sieben Vereine bzw. Genossenschaften.
Aus dem vorliegenden Antrag lässt sich erahnen, dass um eine Erhöhung der Pauschale um 100 % gebeten wird. Die Mehrkosten würden sich somit auf rund 9.600 € belaufen. Insgesamt wäre somit jährlich eine Summe von rund 19.300 € einzuplanen.
Im Gremium wird eine Zugrundelegung von 100 % Kostensteigerung kritisch hinterfragt und realistisch mit 50 % gesehen.
Für den Unterhalt und die Anschaffung der Wegepflegegeräte sind die jeweiligen Wegeunterhaltungsvereine oder Jagdgenossenschaften zuständig. Der Markt Giebelstadt zahlt ab dem 01.01.2020 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,00 €/ha Gemarkungsfläche an die örtlichen Vereine. In der Summe sind der Unterhalt und die Anschaffung der Geräte berücksichtigt.
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |