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öffentlich


6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Riedenheim;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 04 der Sitzung vom 23.10.2019 mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Während im Vorentwurf die zu ändernde Fläche noch als Industriegebiet ausgewiesen wurde, ist sie im jetzigen Entwurf als Gewerbefläche dargestellt.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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