Ergänzungssatzung "Frankenstraße" Gemarkung Oberwittighausen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB; Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Die Gemeinde Wittighausen beabsichtigt für den Ortsteil Oberwittighausen eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Anlass für die Aufstellung der "Ergänzungssatzung Frankenstraße" ist ein geplantes Bauvorhaben auf einer Teilfläche vom FlSt. Nr. 2067 am nördlichen Ortsrand von Oberwittighausen. Durch diese Ergänzungssatzung soll eine Teilfläche vom FlSt. Nr. 2067 und das FlSt. Nr. 2066 vom Außenbereich in den Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Oberwittighausen überführt und dadurch für diesen Bereich eine dorfgerechte Bebauung entsprechend § 5 der Baunutzungsverordnung ermöglicht werden.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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