Die Bebauungsplanänderung wird durchgeführt, weil im Rahmen der Erweiterung des EDEKA-Marktes in der Badstraße auffiel, dass der Bereich der Flurstücke 9239, 9241 und 9243 - 9246 als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Diese Festsetzung ist im modernen Städtebau eigentlich antiquiert, da durch die Einführung der TA-Lärm 1984, in einem solchen Gebiet keine Fahrzeuge auf Grund deren Lärmemissionen zulässig wären.
Das Lärmgutachten zur Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes hatte 2012 schon gezeigt, dass eine Überdachung des vorhandenen Parkplatzes zur Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm notwendig wäre. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Stadt Lauda-Königshofen städtebaulich äußerst bedenklich, so dass sich die Verwaltung ausführlich mit Alternativmöglichkeiten beschäftigt hat.
Die Weiterentwicklung des vorhandenen Reinen Wohngebiets hin zu einem Allgemeinen Wohngebiet, der heute üblichen Festsetzung für Wohnbauflächen, würde nicht nur die Einhausung und Überdachung des Parkplatzes obsolet machen, sondern würde auch zukünftige Entwicklungen auf den Flurstücken 9239, 9241 und 9243 - 9246 erleichtern.
Dieses wären insbesondere: Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Ferienwohnungen) und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (z. B. Versicherungsagentur, Tagesmutter).
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
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