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öffentlich


Bebauungsplanverfahren "Östlich der Tauberstraße II" Gemarkung Lauda
Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Die Südfleisch Holding GmbH in der Tauberstraße hat ihren Betrieb zum 31.08.2012 eingestellt. Die Stadt hat auf Grundlage der im Jahr 2008 erlassenen Vorkaufssatzung das Vorkaufsrecht im Jahr 2012 zur Verfolgung ihrer städtebaulichen Ziele beschlossen. Mit der Aufgabe des Fleischzerlegebetriebs "Südfleisch" an der Tauberstraße ergibt sich ein großes Flächenpotenzial für die künftige Entwicklung der Stadt. Die Fläche weist aktuell aufgrund des Gebäudezustands, der fehlenden Kanten zum öffentlichen Raum hin und des hohen Versiegelungsgrads deutliche gestalterische und städtebauliche Mängel auf, die das Stadtbild aufgrund der prominenten Lage der Fläche unmittelbar am Stadteingang beeinträchtigen. Eine Umgestaltung der Fläche wird deshalb von der Stadt forciert.
Die Stadt Lauda-Königshofen beabsichtigt die Stärkung dieses Standorts an der Tauberstraße als funktionales Zentrum für Einzelhandel und Dienstleistung, das sowohl für die Altstadt als auch für die umliegenden Gemeinden eine wichtige Versorgungsfunktion übernimmt. Entlang der Tauberstraße soll eine Standortadresse ausgebildet werden, die auch künftig für Unternehmen attraktiv ist. Der Stadteingang soll in diesem Zuge als Visitenkarte aufgewertet werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Östlich der Tauberstraße II" dient der Umsetzung dieser strategischen Ziele der Stadt Lauda-Königshofen. Der Geltungsbereich wird umgrenzt von der Tauberstraße im Westen, dem Kreisverkehr Am Wörth im Norden, der Tauber im Osten und den südlich angrenzenden Parkierungsflächen eines Lebensmittel-Discounters und eines Fachmarktes für Bekleidung. Das Areal hat eine Größe von 0,9 ha und liegt im Sanierungsgebiet "Bahngelände".
Da bisher für diesen Bereich kein Bebauungsplan besteht, muss für die beabsichtigte Entwicklung neues Planungsrecht geschaffen werden. Der Bereich soll als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einzelhandel festgesetzt werden. Der gewählte Umgriff des Geltungsbereichs gewährleistet langfristig eine gesamtheitliche Entwicklung des Gebiets.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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