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öffentlich


Benennung von Eheschließungsstandesbeamten



Sachvortrag:
Die Tätigkeit eines so genannten Eheschließungsstandesbeamten gehört nicht kraft Gesetz zu den Aufgaben eines Bürgermeisters. Dazu bedarf es einer besonderen Übertragung durch die Gemeinschaftsversammlung.

Beschluss:
Der Markt Giebelstadt schlägt der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt den Ersten Bürgermeister, Herrn Helmut Krämer, den Zweiten Bürgermeister, Hermann Eidel, und den Dritten Bürgermeister, Georg Kuhn, als Eheschließungsstandesbeamte für den Markt Giebelstadt vor.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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