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öffentlich


Festsetzung der Entschädigung nach dem KWBG für den ehrenamtlichen ersten Bürgermeister



Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister übergibt den Sitzungsvorsitz an den 2. Bürgermeister und nimmt im Zuschauerraum Platz.
 
Der 2. Bürgermeister weist darauf hin, dass der ehrenamtliche 1. Bürgermeister einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entschädigung hat. Die Rahmensätze liegen hier zwischen 3.114,15 € bis 4.671,24 € bei einer Einwohnerzahl von 1.001 bis 3.000. Bei einer Einwohnerzahl von 1.295 würde sich in der Berechnung eine Entschädigung in Höhe von 3.343,82 € ergeben.
Nach Art. 53 (2) KWBG muss die tatsächlich gezahlte Entschädigung im o.g. Rahmen liegen. Innerhalb dieses Rahmens sind Inhalt und Umfang des einzelnen Amtes sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse in der Gemeinde zu berücksichtigen.
Bisher erhielt Herr Gramlich als 1. Bürgermeister 3.757,54 € monatlich brutto. Von diesem Bruttobetrag gehen Steuer und Abgaben ab.
Aufgrund der vielen Ortsteile, der vielen Aufgaben und dem hohen zeitlichen Einsatz ist das Abweichen vom Mindestbetrag in der derzeitigen Höhe angemessen.
 
Im Gremium wird eingehend über die Höhe der Entschädigung diskutiert. Es wird vorgeschlagen, für die erste Amtszeit des Herrn Ernst die Entschädigung um rund 250 € monatlich brutto zu reduzieren. Es gibt jedoch auch andere Stimmen die die bisherige Vergütung im Vergleich zu anderen gleichgroßen Gemeinden als durchaus angemessen ansehen.

Beschluss:
Die Entschädigung für den 1. Bürgermeister beträgt ab dem 01.05.2020 monatlich 3.757,54 €.
Diese nimmt an den Besoldungserhöhungen des öffentlichen Dienstes teil.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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