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öffentlich


Festsetzung der Entschädigung für die weiteren Bürgermeister



Sachvortrag:
In den letzten Legislaturperioden wurde jeweils entschieden, dass die weiteren Bürgermeister für jeden Tag, an dem sie den 1. Bürgermeister vertreten, ein 30stel der monatlichen Entschädigung des 1. Bürgermeisters erhalten. Hierauf wurde die Entschädigung des gleichen Zeitraums als Gemeinderat angerechnet.

Beschluss 1:
Die weiteren Bürgermeister erhalten für jeden Tag, an dem sie den 1. Bürgermeister vertreten, ein 30stel der monatlichen Entschädigung des ersten Bürgermeisters.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2

Beschluss 2:
Für notwendige Dienstfahrten mit dem Privat-Kfz wird gegen Nachweis (Fahrtenbuch) Weg- bzw. Mitnahmeentschädigung nach den Vorschriften des Bayer. Reisekostengesetztes gewährt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2

Gemäß Art. 49 GO waren der 2. und 3. Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen. 
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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