Jedes Mitglied des Marktgemeinderates hat einen Geschäftsordnungsentwurf erhalten. Dieser Entwurf stimmt mit der bisherigen Geschäftsordnung im Wesentlichen überein. Die Abweichungen von der bisherigen Geschäftsordnung werden vom Schriftführer erläutert. Der wichtigste Änderungspunkt ist die Erhöhung der Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters von bisher 4.000 € auf nun 5.000 €. Die entsprechenden Beträge für Erlass, Stundung, Niederschlagung usw. werden analog angepasst.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung wird die anliegende Geschäftsordnung genehmigt und zum Bestandteil dieser Sitzungsniederschrift erklärt.
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