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öffentlich


Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Bestellung der Vertreter/innen und deren Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt



Sachvortrag:
Nach Art. 6 Abs. 2 VGemO entsendet jede Mitgliedsgemeinde ihren 1. Bürgermeister und mindestens ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner erhöht sich die Zahl der Vertreter der Mitgliedsgemeinde um ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Der 1. Bürgermeister gehört der Gemeinschaftsversammlung Kraft Gesetz an (geborenes Mitglied). Die weiteren Vertreter werden von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden durch Beschluss berufen (gekorene Mitglieder).
Damit ergibt sich für Bütthard folgende Berechnung:
 
1. Bürgermeister
+ ein "Mindestvertreter"
+ ein Vertreter je volles Tausend Einwohner
 
Somit sind aus dem Gemeinderat zwei Mitglieder zu bestimmen

Beschluss:
In die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt entsendet der Markt Bütthard neben dem 1. Bürgermeister folgende Gemeinderatsmitglieder:
 
Ordentliche Mitglieder
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
Endres Benedikt
Konrad Udo
Dürr Matthias
Moll Frank
Stolzenberger Michael
  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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