zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Bauvoranfrage zum Neubau eines Gebäudes mit Einfachturnhalle und Räumen für Schule, Vereine und Kindergarten
Bauort: Fl.Nr. 931 Gemarkung Bütthard, Simmringer Straße 18, 20, 22, 24, 26



Sachvortrag:
Der Bauherr bittet um die Klärung der folgenden Fragen:
 
  1. Ist die geplante Nutzung auf dem Grundstück grundsätzlich zulässig?
  2. Ist eine Bebauung nach Art. 35 BauGB zulässig?
  3. Ergeben sich Einschränkungen in der geplanten Bebauung bzgl. des Denkmalschutzes? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß? Welche Gutachten mit welchem Inhalt sind ggf. notwendig?
  4. Ergeben sich Einschränkungen in der geplanten Bebauung bzgl. des Naturschutzes? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß? Welche Gutachten mit welchem Inhalt sind ggf. notwendig?
  5. Ergeben sich Einschränkungen in der geplanten Bebauung bzgl. des Immissionsschutzes? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß? Welche Gutachten mit welchem Inhalt sind ggf. notwendig?
  6. Ergeben sich Einschränkungen unter den Nutzungen innerhalb des gemeinsamen Baukörpers?
 
Zu 1. und 2.:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemeinbedarfsfläche für Schulen, teilweise als Grünfläche ohne Zweckbestimmung dargestellt. Außerdem befindet sich auf der Vorhabensfläche ein Bauverbot wegen einer überirdischen 20-kV-Stromleitung. Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB werden nach Ansicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.
 
Bei dem Vorhaben handelt es sich, egal bei welcher Nutzung, um die Erweiterung eines bereits auf diesem Grundstück bestehenden Vorhabens. Schule und Kindergarten sind die nächsten Gebäude zu dem geplanten Gebäude. Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Vereinsgebäude des Sportvereins wurde auf der anderen Seite der Schule direkt an die Schule angebaut. Teilweise befinden sich Räume des Sportvereins in der Schule.
 
Wegfallende Grünflächen sind auszugleichen. Die Stromleitung ist auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem. Aufgrund der Lage und Entfernung zum Bachgeltengraben ist auch eine Entwässerung in Trennsystem nach wasserrechtlicher Genehmigung denkbar.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
 
Zu. 3.:
Denkmäler sind der Verwaltung auf dem Grundstück oder in dessen Umgebung nicht bekannt. Die entsprechend Stelle im Landratsamt sollte beteiligt werden.
 
Zu. 4.:
Flächen des Naturschutzes sind der Verwaltung auf dem Grundstück oder in dessen näherer Umgebung nicht bekannt, abgesehen von der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche. Die entsprechend Stelle im Landratsamt sollte beteiligt werden.
 
Zu. 5.:
Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist die Verwaltung der Meinung, dass es keine Probleme bezüglich des Gebäudes geben sollte. Das geplante Gebäude befindet sich weiter von der Wohnbebauung entfernt als die bestehende Schule und der Kindergarten. Zudem befindet es sich hinter diesen, wodurch die Bestandsgebäude in Nord- nordwestliche Richtung eine Riegelwirkung haben sollten. Problematisch könnte der Zufahrts- und Zugangsverkehr über den bestehenden Schotterplatz und den Pausenhof werden. Ein Zugang nach Süden ist aber nicht möglich, da eine Zufahrt auf die WÜ39 vom staatlichen Bauamt bislang nicht gewollt war. Die entsprechend Stelle im Landratsamt sollte beteiligt werden.
 
Zu. 6.:
Die entsprechend Stelle im Landratsamt sollte beteiligt werden.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung