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öffentlich


Bauantrag zum Anbau einer landw. Lager- und Maschinenhalle
Bauort: Fl.Nr. 321 Gemarkung Gützingen, Zehnt



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es ist nach § 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Im Außenbereich ist ein Vorhaben außerdem nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
 
Es liegt laut Flächennutzungsplan auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen.
 
Die Zufahrt gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche.
 
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert. Eine wassertechnische Erschließung ist für das Vorhaben nicht notwendig.
 
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert. Eine abwassertechnische Erschließung ist für das Vorhaben nicht notwendig. Das anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser wird auf dem Baugrundstück in ein Versickerungsbecken eingeleitet.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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