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Kindergarten Bütthard; Erweiterung der Beschattung im Außenspielbereich



Sachvortrag:
Zu diesem TOP ist Herr Staffen-Quandt vom Kindergartenträgerverein anwesend.
 
Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.05.2020 wird verwiesen, hier wurde der Tagesordnungspunkt bereits behandelt und eingehend diskutiert.
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals Gespräche mit dem Planer zu führen und die Position der Schirme und Sonnensegel zu überprüfen.
 
Am 20.05.2020 fand ein Ortstermin mit dem Planer Herrn Scherpf, der Kindergartenleitung Frau Landwehr, dem 1.Bgm Herrn Ernst, dem 3.Bgm Herrn Moll und Herrn Schirm von der VGem Giebelstadt statt.
 
Bei dem Ortstermin wurde über die Ausstattung und Kosten der Sonnensegel und Sonnenschirme gesprochen. Hier wurde noch einmal erläutert, dass es sich um gewerbliche Artikel handelt, die eine entsprechend hohe Qualität und Sicherheit haben, die in der Höhe und Neigung verstellbar sind. Es würde auch preislich keinen Unterschied machen, wenn die Sonnensegel und Sonnenschirme selbst beschafft werden und eine Firma diese dann einbauen würde. Es wäre auch problematisch mit der Gewährleistung, Haftung etc..
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Beschattung der Spielgeräte von einer Fachfirma ausführen zu lassen, die den Einbau und die Lieferung der Sonnensegel und Sonnenschirme übernimmt. Der Einbau ist mit nicht unerheblichen Aushubarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Befestigungsarbeiten verbunden, die von einer Fachfirma ausgeführt werden sollten. Ob ein Teil der Leistungen durch den Bauhof oder die Eltern erfolgen kann, wird als nicht sinnvoll erachtet.
 
Die im Plan eingezeichneten Standorte der Sonnensegel und Sonnenschirme wurden vor Ort besprochen, es wurde empfohlen, bei Bauausführung bzw. Baueinweisung den endgültigen Standort erst dann festzulegen, nachdem man die Sonnenschirme erst einmal komplett geöffnet hat. Mit der Vorgehensweise bestand insoweit Einverständnis.
 
An der Kostenberechnung mit den vorgenannten Leistungen ändert sich nichts, dieser beträgt laut Landschaftsplaner ca. 25.000 € brutto. Es wird daher vorgeschlagen, die Erweiterung der Beschattung für die Außenspielflächen am Kindergarten Bütthard auszuschreiben. Das Ergebnis der Vergabe wird in einer späteren Sitzung bekannt gegeben, damit keine zeitlichen Verzögerungen bei der Auftragserteilung entstehen.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, wie sich das Planungsbüro für den Außenbereich zur Fehlstellung der zwei bestehenden Sonnenschirme geäußert hat. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich das Planungsbüro nicht geäußert hat. Es wurde aber bei der Planung damals eine Schattenwurfberechnung durchgeführt. Ein Gemeinderat schlägt vor, dass das Planungsbüro alle jetzt notwendigen Planungen und arbeiten kostenfrei ausführt.
 
Auf Nachfrage teilt Herr Staffen-Quandt mit, dass laut Planer die beweglichen Sonnenschirme von Kindergärtner*innen verschoben werden können.
 
Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage mit, dass laut Planer der Fallschutzboden durch das Gewicht der beweglichen Sonnenschirme nicht beschädigt wird.
 
Auf die Frage nach der Lieferzeit der Schirme, erklärt Herr Staffen-Quandt, dass die bereits bestehenden Schirme aufgrund der Elektromotoren eine Lieferzeit von einem halben Jahr hatten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat ist mit einer Erweiterung der Beschattung am Kindergarten Bütthard einverstanden, die Leistungen können wie vorgeschlagen ausgeschrieben und an den Wenigstnehmenden vergeben werden, wenn die geplante Summe von 25.000 Euro nicht überschritten wird. Im Falle einer Überschreitung ist diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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