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öffentlich


Betreuung der Schulkinder in Bütthard (Schuljahr 2020/2021)



Sachvortrag:
Zu diesem TOP ist Herr Staffen-Quandt vom Kindergartenträgerverein anwesend.
 
Seit vielen Jahren werden die Schulkinder bei Bedarf am Nachmittag im Kindergarten betreut. Im Rahmen der Neubauplanung wurden 10 sogenannte Hortplätze berücksichtigt und baulich in einem separaten Raum hergestellt.
Aufgrund der hohen Nachfrage gab es Gespräche mit der Kindergartenfachaufsicht, der Schule und dem Trägerverein. Wegen der geringen Schülerzahl war es der Schule möglich, den ehemaligen Computerraum dem Hort des Kindergartens zur Verfügung zu stellen. Damit war eine Aufstockung auf 15 Schüler möglich.
Seit März 2020 sind diese Plätze vollständig belegt. Nach aktuellem Stand werden zum Schuljahresbeginn 2020/2021 nur zwei Plätze frei. Schon vor der Bedarfsabfrage des Kindergartens bei den Eltern liegen schon vier neue Anfragen vor (siehe E-Mail des Trägervereins vom 14.02.2020). Es können derzeit somit nicht alle Kinder aufgenommen werden.
 
Am 29.04.2020 gab es deshalb ein Gespräch mit Frau Bördlein von der Kindergartenfachaufsicht. Diese hat mitgeteilt, dass mit den bisher vorhandenen Räumen nicht mehr als die genehmigten 15 Kinder im Rahmen des Hortes aufgenommen werden dürfen. Von Seiten des Marktes Bütthard wurde daraufhin in Absprache mit der Schulleitung für den Nachmitttag die Nutzung eines Klassenzimmers für die Hausaufgabenzeit angeboten. Nach Aussage von Frau Bördlein ändert sich dadurch die Situation nicht, da ein Hort in separaten Räumen betreiben werden muss.
 
Alternativen zum Hort sind die Mittagsbetreuung und die offene Ganztagesschule. Beide Varianten dürfen auch schulisch genutzte Räume in das Konzept einbinden und haben unterschiedliche Voraussetzungen gegenüber dem Hort.
 
Die Einführung eines neuen Betreuungsmodells erfordert einige Vorlaufzeit und ist deshalb für das kommende Schuljahr nicht umsetzbar. Um eine Bewilligung für eines der beiden Modelle zu erhalten, muss von der Schule ein Konzept erarbeitet und ein dazu passender Träger gesucht werden. Das Konzept muss mit der Antragstellung bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Da die Antragsfrist für das kommende Schuljahr bereits abgelaufen ist, besteht hinsichtlich dieser Entscheidung kein Zeitdruck. Wichtig ist jedoch, dass sich die Schule rechtzeitige mit der Konzepterstellung befasst.
 
Da - zumindest bisher - kein Anspruch der Eltern auf eine Schulkindbetreuung besteht ist es zulässig, die Anmeldezahl auf die Anzahl der bewilligten Plätze zu begrenzen. Dies müsste nun erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Festlegung der Auswahlkriterien dem Träger zu überlassen, da bestimmte Zwänge (Geschwisterkinder, berufliche Erfordernis, Buchungszeiten, usw.) hier mitspielen.
 
Aus dem Gremium wird gefragt, warum bisher kein schulisches Betreuungskonzept umgesetzt wurde. Herr Staffen-Quandt teilt mit, dass ein solches Konzept von der Schulleitung erstellt und mitgetragen werden muss. Die aktuelle Schulleitung wollte dies nicht.
 
Vom Gremium wird eine Mittagsbetreuung angesprochen. Herr Staffen-Quandt erklärt, dass die Gemeinde entscheidet, ob eine Mittagsbetreuung durchgeführt wird. Die Schule müsste diese nicht organisieren. Sie wird in der Regel an einen Träger vergeben. Dies könnte der St.-Josefs-Verein machen. In diesem Fall würde der Verein jedoch entsprechende Qualitätskriterien an das Konzept und die personelle Ausstattung stellen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Staffen-Quandt mit, dass eine Betreuung durch ehrenamtliche Eltern bei einer Mittagsbetreuung rechtlich nicht möglich ist.
 
Im Gremium wird nach der Förderung für die verschiedenen Konzepte gefragt. Herr Staffen-Quandt teilt mit, dass sich sowohl die Höhe der Förderung als auch der Förderungsgeber je nach Betreuungskonzept unterscheiden.
 
Ein Gemeinderat fragt, ob beim Kindergarten aktuell jemand speziell für die Hortbetreuung angestellt sei und was mit dieser Person passieren würde, wenn der Kindergarten nicht mehr den Hort betreibt. Herr Staffen-Quandt gibt hierzu zur Kenntnis, dass für die Person, die aktuell für die Hortbetreuung angestellt ist, bereits eine neue Funktion im Kindergarten verfügbar ist. Auf Nachfrage aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass Kämmerer Neef bereits abgeklärt hat, ob eine Aufgabe des Horts beim Kindergarten aufgrund der geringen Förderungssumme nicht förderschädlich sei.

Beschluss:
Die Betreuung der Schulkinder erfolgt im Schuljahr 2020/2021 weiterhin im bestehenden Hort mit der in der Betriebserlaubnis festgelegten Obergrenze von 15 Schülern. Die Festlegung der Auswahlkriterien wird dem Trägerverein überlassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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