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öffentlich


Außensportfläche Dreifachsporthalle Schule



Sachvortrag:
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.06.2020 wird verwiesen. Nachdem für die Grundsatzentscheidung über die Größe des Hartplatzes und die mögliche Mitbenutzung des ursprünglich als Schulsportfläche durch die Öffentlichkeit weitere Diskussionen und Untersuchungen (z. B. Lärmschutz) notwendig sind, soll die Anwesenheit der Planer genutzt werden, um insbesondere technische Fragen zu klären.
 
Für das Vorhaben liegt noch keine Baugenehmigung vor. Diese kann erst dann beantragt werden, wenn die Entwurfsplanung in seiner endgültigen Fassung vorliegt.  
 
Zur vorliegenden Planung bestehen unterschiedliche Auffassungen. Ein Teil des Gremiums ist der Meinung, dass die Außensportfläche für die Nutzung der Schule zu groß dimensioniert ist und der Hartplatz mit kleinerem Umfang ausreichend wäre. Dies wird auch von der Schulleitung und den Sportlehrern so gesehen.
 
Diskutiert wird auch, ob der Platz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollte oder ob dies für eine öffentliche Nutzung der falsche Standort ist. Die Jugendbeauftragte vertritt vehement die Meinung, dass für die Jugendlichen innerorts Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Verwiesen wird außerdem auf die Rahmenplanung, die für das überplante Gelände neben der Außensportanlage eine Erholungsfunktion für mehrere Generationen vorsieht.
 
Kritisiert wird, dass die Anlaufbahn zum Weitsprung zu lang ist und auch hier Einsparpotenziale gesehen werden. Vom Planer wird auf Nachfrage erläutert, dass bei einem kleinen Hartplatz die Anlaufbahn integriert werden kann. Geprüft werden muss, ob zwei Laufbahnen ausreichend sind, da vier für sinnvoll erachtet werden.
 
Zur möglichen Kosteneinsparung schätzt Herr Schäffner, dass ein kleines Feld nur wenig Einsparpotenzial bietet, wahrscheinlich unter 100.000 €. Neu überplant werden müssten in dem Fall die Grünflächen.
 
Um aber eine endgültige Entscheidung treffen zu können, wird ein ergänzendes Lärmgutachten vom Gremium eingefordert. Die Verwaltung wird gebeten, abklären zu lassen, ob eine öffentliche Mitbenutzung des Hartplatzes wie von den Jugendlichen gewünscht immissionsschutzrechtlich zulässig ist, sowohl bei der großen wie auch bei der kleinen Variante.








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