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öffentlich


Baugebiet "Ingolstädter Grund III" - Erschließung - Querschnitt und Kanaltiefe



Sachvortrag:
Zum TOP ist Herr Schneider vom Ingenieurbüro Arz anwesend.
 
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.06.2020 wird verwiesen. Der Sachvortrag und die wesentlichen Aussagen zur Planung werden aufgrund des hohen öffentlichen Interesses nochmals wiedergegeben.
 
Nachdem der Bebauungsplan inzwischen rechtskräftig ist, sind für die umzusetzende Erschließungsplanung noch Vorgaben festzulegen
 
1. Querschnitt West
Vom Ingenieurbüro wurden zwei mögliche Querschnitte vorgelegt:
Version 1: 2m breiter Gehweg an der Nordseite, an welcher die zukünftige Bebauung stattfindet
Version 2: 2m breiter Gehweg an der Südseite, an welcher die Bebauung vorhanden ist
 
2. Kanaltiefe West
Vom Ingenieurbüro wurde die Tieferlegung und Sanierung des Bestandskanals (DN 600) im westlichen Gebiet geprüft.
Version 1: Bestand lassen
Version 2: Kanal tiefer legen
Version 3: Kanal tiefer legen und auf DN 400 verkleinern
 
Version 1:
Das Ingenieurbüro führt hierzu Folgendes aus:
Grundsätzliche ist aufgrund des Schadensbilds eine Renovation des Kanals möglich. Für die Inliner-Renovation kann eine Nutzungsdauer von ca. 50 Jahren angesetzt werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 90.000,00 € (brutto).
 
Versionen 2 und 3:
Ein Austausch der Kanalhaltung im betreffenden Bereich ist ebenfalls möglich. Für den Neubau von Kanalhaltungen werden in der Regel Nutzungsdauern von 80 bis 100 Jahren angesetzt.
 
Im Rahmen einer hydraulischen Berechnung wurde zunächst der aktuelle Zustand überprüft. Hier zeigt sich, dass unter Berücksichtigung eines fünf jährlichen Regens kein Ein- oder Überstau am Kanal besteht. An diesen Kanal werden jedoch zukünftig auch die Schmutzwasserhausanschlüsse der neu geplanten Wohnhäuser angebunden, sodass die aktuelle Tiefenlage (in weiten Teilen nur ca. 1,50 m) Einschränkungen bei der Gebäudeentwässerung (ggf. Hebeanlage erforderlich) haben könnte.
 
Weiterhin wurde überprüft, welche Auswirkungen eine durchmessergleiche Tieferlegung des Kanals in diesem Bereich hätte. Hierbei wurde festgestellt, dass dies keinen negativen Einfluss auf die Kanalhydraulik hat.
 
Da es sich bei dem vorhandenen Kanal DN 600 voraussichtlich um ein Rudiment des ehemaligen Kanalnetzes des Marktes Giebelstadt handelt, dessen unmittelbares Einzugsgebiet zwischenzeitlich deutlich verkleinert wurde, könnte der Kanal auch mit einem geringeren Haltungsdurchmesser (z. B. DN 400) angeordnet werden. Hydraulisch ist dies möglich, würde jedoch den Empfehlungen der DWA widersprechen, da der zuführende Kanal weiterhin mit einem Durchmesser von DN 600 angeordnet wäre und somit eine Durchmesserreduzierung erfolgen würde. Bei Anordnung eines Strangs DN 400 würde sich ein Einstau in einem Schacht ergeben. Ausschlaggebend hierfür wäre jedoch nicht die Durchmesserreduzierung, sondern der Rückstau aus dem weiterführenden Kanalnetz zum Abwasserpumpwerk. Die tatsächliche Wasserspiegellage wäre somit annähernd gleich zu einem Kanal DN 600.
 
Großer Vorteil der Tieferlegung des Kanals - unabhängig von der gewählten Rohrdimension - wäre neben der Vereinfachung für die Entwässerung der neuen Wohngebäude, dass die Erschließung des geplanten Baugebietes "Ingolstädter Grund III" erleichtert würde. Hinsichtlich der Einsparung bei den Straßenbaukosten fällt eine belastbare Prognose schwer. Die Schätzung wird mit ca. 25.000,00 € (netto) beziffert.
 
Der derzeit vorhandene Kanal DN 600 zieht aufgrund seiner geringen Tiefenlage erhöhte Aufwendungen im Bereich des Straßenbaues nach sich. Zudem würden bauliche Engstellen für die weiteren Versorgungsleitungen reduziert.
Unter Berücksichtigung, dass die bauliche Kanalauswechslung mit Tieferlegung parallel zu den geplanten Erschließungsbauarbeiten im Baugebiet "Ingolstädter Grund III" erfolgen würden, können die folgenden Baukosten prognostiziert werden:
 
Tieferlegung DN 600 ca. 270.000,00 € (brutto) - 30.000,00 € (brutto) Einsparung
Tieferlegung DN 400 ca. 215.000,00 € (brutto) - 30.000,00 € (brutto) Einsparung
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Parkflächen in beiden Versionen im Süden der Straße vorgesehen sind. Grundsätzlich wird hinterfragt, ob neben einem 2m breiten überfahrbaren Gehweg ein zusätzlicher Pflasterstreifen von 1m Breite benötigt wird. Hinterfragt wird auch, ob Parkstreifen gepflastert werden müssen oder z. B. Rasengittersteine aus ökologischer Sicht die bessere Variante wären. Von der Verwaltung wird empfohlen, den breiten Gehweg im Süden anzuordnen, da zum einen die Fußgänger zusätzlich durch die parkenden Fahrzeuge geschützt werden. Zum anderen wird auf dem schmalen Streifen im Norden nicht zusätzlich geparkt.
 
Nach Einschätzung des Bau- und Umweltausschusses wäre die Ausweisung des Gehwegs im Norden die optisch gefälligere Variante. Für die Ausweisung im Süden spricht, dass es dort keine Probleme mit den Ausfahrten der zukünftigen Grundstückseigentümer gibt. An den vorhandenen Wohnbaugrundstücken südlich der Straße sind Ausfahrten nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan dort nicht zulässig.  
 
Herr Schneider zeigt dem Gremium nochmals die bisherigen Planungsvarianten auf. Während mit dem Abschnitt Ost Einverständnis besteht, wird der vorgelegte Entwurf für den Abschnitt West kritisch diskutiert. Das Gremium vertritt mehrheitlich die Meinung, dass die Straße inkl. Gehweg für die geringe Verkehrsbedeutung (nur Anliegerverkehr, Verkehrsberuhigter Bereich gewünscht) viel zu breit ausgebaut werde. Während man beim Parkplatz auf eine großzügige Durchgrünung Wert legt, wurde der ökologische Aspekt hier völlig außer Acht gelassen. In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt.
 
Grundsätzlich wird mehrheitlich befürwortet, dass der Kanal im Abschnitt West tiefergelegt wird. Auch wenn dies die teurere Variante (egal ob DN 400 oder DN 600) darstellt, so erleichtert die tiefere Lage einen Anschluss der Schmutzwasserleitungen der nördlichen Grundstücke. Da darüber hinaus die Lage der neuen Leitung verändert werden kann, bietet sich die Chance, die aufgrund der Druckleitung und des dafür benötigten Schutzstreifens notwendige Breite der Verkehrsfläche besser zu strukturieren und z. B. einzelne Bäume zwischen den öffentlichen Stellplätzen zu pflanzen. Auch wenn die ursprüngliche Vorgabe an den Planer Maximierung der Stellplatzanzahl lautete, sieht man anhand der vorliegenden Planung, dass hier nachgesteuert werden muss. Einigkeit besteht im Gremium, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, aufgrund des bisherigen Parkverhaltens der südlichen Anlieger öffentliche Parkplätze herzustellen.
 
Einverständnis besteht mit der Ausweisung der Parkplätze am Wendehammer, da dort das Oberflächenwasser leicht in die nördlich angrenzende Fläche abgeleitet werden kann.
 
Kontrovers diskutiert wird die Anlage des Gehwegs. Da es ein Verkehrsberuhigter Bereich werden soll, reicht eine höhengleiche Fläche, die gepflastert ist. Für die Varianten Gehweg Nord oder Süd werden Vor- und Nachteile kritisch abgewogen. Gegen eine Entsiegelung der nördlichen Fläche zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze spricht, dass diese für notwendige Zufahrten (Garage, private Stellplätze) und Zugänge (Fußwege zu den Häusern) vielfach unterbrochen werden müsste, was zum Zeitpunkt der Erschließung sehr spekulativ erfolgen müsste. Eine entsiegelte Fläche im Süden macht keinen Sinn, weil hier die befestigten Zugänge zu den Reihenhäusern berücksichtigt werden müssten. Von daher scheint der Parkstreifen mit Rasenfugen- oder Rasengitterpflaster und Baumstandorten die beste Lösung.
 
Anschließend wird nachgefragt, ob für den Bauabschnitt Ost ebenfalls eine Kanalauswechslung erfolgen muss. Der Planer kann dies aktuell nicht beurteilen. Hierfür muss erst eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies soll schnellstmöglich veranlasst werden.
 
Der Planer erhält den Auftrag, die vorgenannten Lösungsansätze auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Erst dann sind die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um die Erschließungsarbeiten ausschreiben zu können.
 
Klargestellt wird vom Planer, dass weder die Tieferlegung des Kanals noch die Entsiegelung einer Fläche negative Auswirkungen auf die südlichen Grundstücke hat. Die Nachfrage nach einer möglichen Quelle in der nördlichen Ackerfläche verneint Herr Schneider, da hierzu nichts festgestellt wurde. Er wird sich aber hierüber noch einmal bei PeTerra erkundigen.








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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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