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öffentlich


Leasing eines Dienstwagens für den 1. Bürgermeister



Sachvortrag:
Zur Behandlung dieses TOPs übernimmt der 2. Bgm. die Leitung der Sitzung. Es wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.04.2014 verwiesen. In dieser wurde folgender Beschluss gefasst:
 
"Dem Leasing eines Dienst-Kfz für den Markt Giebelstadt ohne eine monatliche Obergrenze der Leasingrate, verbunden mit der Nutzungsüberlassung an den 1. Bürgermeister, ausschließlich unter der Voraussetzung der Übernahme aller Kosten und Risiken, wird zugestimmt. Die Grundsatzentscheidung gilt bis zum Ende der Wahlperiode April 2020. Der haushaltsmäßige Vollzug erfolgt nach den Vorschriften der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV). Der stellv. Bgm. wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge mit dem jeweiligen Leasinggeber mit einer Laufzeit bis zum Ende der Wahlperiode (April 2020) zu schließen."
 
Der 1. Bürgermeister beantragt, die bisherige Praxis fortzuführen und auch weiterhin ein Dienst-Kfz für den Markt Giebelstadt zu leasen. Wie bisher soll ihm das Fahrzeug zur Nutzung überlassen werden. Alle Kosten und Risiken die aus dem Leasingvertrag entstehen, werden von ihm übernommen. Da der Gemeinde durch das Leasing und die Nutzungsüberlassung keinerlei Kosten entstehen, soll ein Grundsatzbeschluss bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum 30.04.2026 gültig, gefasst werden.
Der geldwerte Vorteil wird wie bisher vom 1. Bürgermeister versteuert.

Beschluss:
Dem Leasing eines Dienst-Kfz für den Markt Giebelstadt ohne eine monatliche Obergrenze der Leasingrate, verbunden mit der Nutzungsüberlassung an den 1. Bürgermeister, ausschließlich unter der Voraussetzung der Übernahme aller Kosten und Risiken, wird zugestimmt. Die Grundsatzentscheidung gilt bis zum Ende der Wahlperiode April 2026. Der haushaltsmäßige Vollzug erfolgt nach den Vorschriften der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV). Der stellv. Bgm. wird ermächtigt, die erforderlichen Verträge mit dem jeweiligen Leasinggeber mit einer Laufzeit bis zum Ende der Wahlperiode (April 2026) zu schließen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1

Gemäß Art. 49 GO war Bürgermeister Krämer von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen. 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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