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öffentlich


Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle
Bauort: Fl.Nr. 124 Gemarkung Euerhausen, Rosengarten



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es ist nach § 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Im Außenbereich ist ein Vorhaben außerdem nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen. Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlichen Fläche dargestellt. Im Flächennutzungsplan sind auf dieser Fläche Obstbäume bzw. eine Obstwiese dargestellt. Im Luftbild ist hier jedoch nichts zu erkennen.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche.
 
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine wassertechnische Erschließung für das Vorhaben nicht notwendig ist.
Eine abwassertechnische Erschließung ist für das Vorhaben nicht notwendig. Das anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser wird auf dem Baugrundstück in einer Rigole versickert.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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