Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden - Festlegung der Anzahl
Sachvortrag:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinschaftsversammlung einen oder zwei Stellvertreter wählen kann (Art.6 Abs. 3 VGemO).
Nachdem die die Verwaltungsgemeinschaft bisher sehr gut mit einem Stellvertreter ausgekommen und ein Geschäftsstellenleiter im Amt ist, sieht der Gemeinschaftsvorsitzende keine Notwendigkeit für einen zweiten Stellvertreter. Er lässt darüber abstimmen, ob nur ein Stellvertreter gewählt werden soll.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.