zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden



Sachvortrag:
Für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz.
 
Nach Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 30 Abs. 2 KommZG und Art. 20 a GO ist eine angemessene Entschädigung zu bezahlen. Die Angemessenheit muss anhand der Aufgaben des Gemeinschaftsvorsitzenden und der konkreten Verhältnisse in der Verwaltungsgemeinschaft beurteilt werden. Es kommt dabei vor allem auf die Zahl der Mitgliedsgemeinden, die Einwohnerzahlen und auf den Schwierigkeitsgrad der Verwaltungsverhältnisse an.
 
Zu Beginn der letzten Legislaturperiode wurde ein Betrag von 615,30 € festgelegt, welcher an den Besoldungserhöhungen der letzten Jahre teilgenommen hat. Zwischenzeitlich liegt er bei 735,63 €.
Nach Prüfung der Gesetzeslage musste bereits 2014 festgestellt werden, dass entgegen dem bisherigen Vorgehen mit Überschreiten der 5.000-Einwohner-Grenze beim Markt Giebelstadt keine Obergrenzenberechnung für die Entschädigung mehr möglich ist. Erst wenn die gesamte Verwaltungsgemeinschaft mehr als 10.000 Einwohner erreichen würde, könnte entsprechend den Vorgaben wieder eine Obergrenze ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund wurden damals Gespräche mit dem Bayerischen Gemeindetag (Herrn Meyer) und der Rechtsaufsichtbehörde (Herr Piecha) geführt. Die rechtliche Auffassung über eine fehlende Obergrenze wurde bestätigt. Somit obliegt es der Rechtsaufsicht zu prüfen, ob die festgesetzte Entschädigung angemessen ist. Hierbei wurde festgestellt, dass die in 2008 beschlossenen 500 € auf Landkreisebene im Mittelfeld angesiedelt waren und die Summe von 615,30 € aus 2014 als angemessen angesehen wird. Nach Ansicht der Rechtsaufsicht wäre damals auch eine moderate Anpassung möglich gewesen. Beschlossen wurde, die bisherige Summe von 615,30 € zu belassen und diese an der regelmäßigen Besoldungserhöhung teilnehmen zu lassen.
 
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, auf die tarifliche Anpassung der Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden zu verzichten und diese ggf. auf 740 € aufzurunden. Diesem Antrag wird entgegnet, dass alle Vergütungen und Entschädigungen tariflich angepasst werden und es im vorliegenden Fall keinen Grund für eine Ausnahme gibt. Da die monatliche Entschädigung von 735,63 € inkl. Tarifanpassung der weitestgehende Vorschlag ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Beschluss:
Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält als Vorsitzender der Gemeinschaftsversammlung und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung von 735,63 €. Diese Aufwandsentschädigung ist in die Entschädigungssatzung aufzunehmen. Die Entschädigung nimmt an den Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst teil und wird ab dem 01.05.2020 ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
1

Gemäß Art. 49 GO war der Gemeinschaftsvorsitzende von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen. 
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung