Entschädigung für den Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden
Sachvortrag:
Nachdem der Gemeinschaftsvorsitzende den Vorsitz wieder übernommen hat, ist sein Stellvertreter bei diesem Tagesordnungspunkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
In den letzten Jahren wurden folgende Entschädigungen bezahlt:
Bis 2002: 150 DM/Monat durchgängig
2002 - 2008: 17 € je Vertretungstag
2008 - 2014: 25 € je Vertretungstag
2014 - 2020: 30 € je Vertretungstag
Die Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden hat sich in der letzten Amtsperiode aufgrund von Besoldungsanpassungen um ca. 20 % erhöht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Entschädigung des Stellvertreters, die nicht an den Besoldungserhöhungen teilnimmt, ebenfalls um 20 % auf 36 €/Tag anzupassen.
Beschluss:
Der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende erhält für jeden Tag der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 36 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Gemäß Art. 49 GO war der stellvertretende Vorsitzende Herr Ernst von der Beratung und Abstimmung über diesen TOP ausgeschlossen.
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