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öffentlich


Widmung von Trauzimmern



Sachvortrag:
Nach § 14 Personenstandsgesetz (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.
 
Diese vom Gesetzgeber vorgesehene würdige Form wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Die nach Landesrecht für das Personenstandsrecht zuständigen Behörden, regelmäßig die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit verpflichtet, die Diensträume des Standesamts zu bestimmen und auch festzulegen, in welchen Räumen Eheschließungen stattfinden sollen. Im Standesamtsbezirk Giebelstadt stehen dafür aktuell die Trausäle in den Rathäusern Giebelstadt, Bütthard, Kirchheim und  Geroldshausen sowie im Bürgerheim Moos zur Verfügung.
 
Die Gemeinderäte in Giebelstadt und Kirchheim haben beschlossen, zusätzliche größerer Räume anzubieten und diese entsprechend zu widmen. Konkret sind das der Sitzungssaal im Rathaus Giebelstadt (Marktplatz 3, Giebelstadt) und der Pfarrsaal in Kirchheim (Rathausstraße 3, Kirchheim).
 
Nach Rücksprache mit der Standesamtsfachaufsicht des Landratsamtes muss der Beschluss durch die Gemeinschaftsversammlung mit dem Sitz des Standesamtes erfolgen. Damit ist für Giebelstadt und Kirchheim die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt zuständig.

Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung widmet den Sitzungssaal im Rathaus Giebelstadt (Marktplatz 3, Giebelstadt) und den Pfarrsaal in Kirchheim (Rathausstraße 3, Kirchheim) als Ort für die Vornahme von Eheschließungen im Standesamtsbezirk Giebelstadt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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