Bereits seit mehreren Jahren versuchen einige Landwirte im Ortsteil Beckstein eine Genehmigung für kleinere landwirtschaftliche Hallen im Außenbereich zu erhalten. Da es sich bei den Landwirten vorrangig um Winzer im Nebenerwerb handelt, können die Kriterien für ein privilegiertes Vorhaben nicht erfüllt werden. Um es den ortsansässigen Winzern zu ermöglichen, ihre landwirtschaftlichen Gerätschaften in unmittelbarer Nähe der Rebflächen unterzubringen, möchte die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen, welcher die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung betreffender baulicher Vorhaben sicherstellt.
Die Fläche liegt im Eigentum der Stadt Lauda-Königshofen und ist bereits durch einen seit Jahren bestehenden Reben- und Reisig-Lagerplatz vorbelastet.
Die Organisation, Finanzierung und Bewirtschaftung der Anlage sollen ein für diesen Zweck gegründeter Verein aus den Nebenerwerbslandwirten übernehmen.
Das Plangebiet befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauda-Königshofen ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ein für eine Sondernutzung (Landwirtschaftliche Schuppen) erforderlicher Bebauungsplan kann somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Plangebietes ist deshalb erforderlich. Das betreffende Areal soll künftig als Sondergebiet (SO) für Landwirtschaftliche Schuppen dargestellt werden.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |