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öffentlich


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Landwirtschaftliche Schuppen" in Beckstein
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 05 der Sitzung vom 20.11.2019 mit dem Entwurf des Bebauungsplans befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Da das Verfahren parallel zur 7. Änderung FNP 2010plus durchgeführt wird, werden aus Gründen der Rechtssicherheit auch nochmals die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Landwirtschaftliche Schuppen" ausgelegt.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.  

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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