Bebauungsplan "Sportplatz Gaubüttelbrunn" der Gemeinde Kirchheim; erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hatte sich bereits unter TOP 02 der Sitzung vom 22.11.2017 mit dem Vorentwurf und unter TOP 03 der Sitzung vom 06.02.2019 mit dem Entwurf des Bebauungsplans befasst und keine Einwendungen erhoben. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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