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öffentlich


Änderung der Straßenführung und Gehsteigsituation im Ortskern von Bütthard um die Fl.-Nr. 87 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit



Sachvortrag:
Nachdem das einsturzgefährdete, historische Wohnhaus auf der Fl.-Nr. 87 im Ortskern von Bütthard  abgerissen wurde und der Markt Bütthard den Kauf des Anwesens per Notarvertrag besiegelt hat, besteht nun die historische Chance, die bislang unübersichtliche Trassenführung der Kreisstraße WÜ 36 um das Grundstück herum zu ändern und die Verkehrssituation zu entspannen.
 
Da die Straße in diesem Bereich nicht sehr breit ist, führt das oft zu Problemen im Straßenverkehr nicht nur zur Erntezeit. Der Begegnungsverkehr ist an dieser Stelle kaum möglich und führt oftmals zu sehr gewagten, individuellen Ausweichmanövern, was die Verkehrssicherheit im Ortskern von Bütthard enorm belastet.
 
Der Markt Bütthard möchte nun die Gelegenheit nutzen, die Innenentwicklung des Ortszentrums voranzubringen und die Verkehrssituation im Ortskern zu verbessern. Deshalb lud Bürgermeister Peter Ernst die beteiligten Behörden (staatliches Bauamt, Landratsamt Würzburg und Polizeidirektion Unterfranken) zu einem Ortstermin am Donnerstag, 9. Juli 2020 ein, um vor Ort zu klären, wie angespannt die Verkehrssituation in diesem Bereich ist und Möglichkeiten zur Entschärfung der Verkehrssituation im Bereich dieser scharfen Kurve zu finden.

Seiner Einladung gefolgt sind Frau Dotzler und Frau Meyering vom Staatlichen Bauamt Würzburg, Herr Dörflein, Herr Harth und Herr Beck vom Landratsamt Würzburg, Herr Meyer von der Polizeidirektion Ochsenfurt, Herr Baumann vom Raiffeisenlagerhaus Bütthard, Herr Architekt Stahl vom Büro stahl.lehrmann | architekten und seine Mitarbeiterin Antonie Büttner, die Marktgemeinderäte Dürr, Endres, Kassulke und Düchs sowie Frau Peters von der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt.
 
Als Ergebnis des Gesprächs ist zunächst vom Marktgemeinderat zu klären, welche Ausgestaltung der Straßentrasse der WÜ 36 im Ortskern von Bütthard gewünscht wird. Soll Begegnungsverkehr ermöglicht werden oder nicht. Wenn ja, ist zu entscheiden, welcher Begegnungsverkehr ermöglicht werden soll: LKW und LKW, LKW und PKW oder PKW und PKW.
 
Laut Herrn Meyer von der Polizeidirektion Ochsenfurt ist der Bordstein zum Gehweg abgerundet und nur ca. 4 cm höher als die vorhandene Straßentrasse. Damit handelt es sich bei dem Gehweg eigentlich um einen Parkstreifen und es liegt keine ausreichende Verkehrssicherheit für die Fußgänger auf dem Gehweg vor. Diese kann verbessert werden, indem der Bordstein mit einer klaren Kante und ca. 15 cm höher als die Fahrbahn ausgebildet wird.
 
Für eine Verbesserung der Gehwege können möglicherweise Fördermittel vom Amt für Ländliche Entwicklung bereitgestellt werden. Ob auch von Seiten des Landkreises Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können, hänge von der Planung möglicher Änderungen ab.
 
Herr Stahl, der bei dem Termin vermittelnd zur Seite stand, bietet an, verschiedene Grobentwürfe zur Kurvenausgestaltung für die verschiedenen Begegnungsfälle auszuarbeiten. Ein Angebot für die Erstellung von Planungsleistungen zu drei verschiedenen Kurvenradien der Hauptstraße im Bereich der Fl. Nr. 87 sowie einem Abstimmungstermin mit dem Staatlichen Bauamt und einem Abstimmungstermin mit dem Markt Bütthard liegt vor. Es beläuft sich auf 2.070,60 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit den angebotenen Stundensätzen:
- für den Architekt (Formeninhaber):      85,00 Euro
- für die Mitarbeiterin (Architektin):         75,00 Euro
- für den Mitarbeiter (Bauzeichner):       55,00 Euro
 
Die Stundensätze liegen unter den Orientierungswerten, die das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit seinem Schreiben vom 25.09.2019 mitgeteilt hat:
- für den Auftragnehmer                        117,00 Euro / Stunde
- für den Mitarbeiter                                 82,00 Euro / Stunde   
- für sonstige Mitarbeiter                         61,00 Euro / Stunde
Das Büro stahl.lehrmann | architekten ist bekannt und leistungsfähig. Darum wurde vom 1. Bürgermeister der Auftrag bereits erteilt.
 
Die beim Ortstermin anwesenden Gemeinderäte berichten, dass von den eingeladenen Ämtern die Notwendigkeit einer Änderung der Straßenfläche in Frage gestellt wurde, da durch den Abbruch des Wohnhauses bereits eine erhebliche Verbesserung erreicht wurde. Aus diesem Grund wären weitere Argumente notwendig, um die Beteiligten von den notwendigen Änderungen zu überzeugen. Der Vorschlag eines Gemeinderats ist, auch die Fußgängersituation auf der östlichen bzw. südlichen Straßenseite zu beleuchten.
 
Ein weiterer Vorschlag ist, ohne jegliche Fördermittel, Planung oder Rückfragen, kurzfristig im Kurvenbereich einen weiteren Gehweg innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 87 zu bauen.
Herr Klug weist darauf hin, dass der bestehende Gehsteig in solch einem Fall wahrscheinlich noch stärker vom Schwerlastverkehr genutzt werden würde und sich somit die Belastung auf die restlichen Außenwände des abgerissenen Wohngebäudes um die Gehwegbreite verschieben und somit erhöhen würde. Aus diesem Grund kann gegebenenfalls eine neue Stützmauer notwendig werden. Außerdem wird empfohlen, zumindest die Schleppkurven für den gewünschten Verkehr berechnen zu lassen, um bei einem eventuellen Verkauf des Grundstücks nicht zu viel zu verkaufen.
 
Das Gremium ist sich einig, dass der Begegnungsverkehr Lkw-Lkw unrealistisch ist und somit keiner weiteren Untersuchung bedarf.

Beschluss 1:
Für die Entscheidung über das weitere Vorgehen, soll der Planer beauftragt werden, einen Plan vorzulegen, aus welchen die Schleppkurve für den Begegnungsverkehr Pkw-Pkw an dieser Stelle hervorgeht.
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Beschluss 2:
Außerdem soll der Planer beauftragt werden, einen Plan vorzulegen, aus welchen die Schleppkurve für den Begegnungsverkehr Lkw-Pkw an dieser Stelle hervorgeht.
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 






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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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