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öffentlich


Bauantrag zu einem Dachgeschossausbau an einem bestehenden Wohnhaus und Ausbildung einer Dachterrasse auf dem Nebengebäude
Bauort: Fl.Nr. 204 Gmkg. Gaurettersheim, St.-Michael-Straße 1



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 07 der Marktgemeinderatssitzung vom 31.07.2019. Hier wurde die Bauvoranfrage behandelt und das Einvernehmen erteilt. Diese wurde auch zur Abweichung erteilt mit der Auflage, dass die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Straßenseite zustimmen. Der Vorbescheid wurde am 17.10.2019 erteilt.
 
Das Vorhaben ist nach Einschätzung der Verwaltung ein Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es liegt laut Flächennutzungsplan in einem MD-Gebiet (Mischgebiet Dorf).
 
Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
 
Es werden Abweichungen von den gesetzlichen notwendigen Abstandsflächen beantragt. Zulässig wäre es, dass die Abstandsflächen bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nrn. 206 und 307 gehen würden. Geplant ist diese zu überschreiten. Die betroffenen Nachbarn haben den Abweichungen gestimmt.
 
Die Verwaltung ist der Ansicht, da es sich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt, sollte auch die Gemeinde das Einvernehmen nur erteilen, wenn die Nachbarn dem Antrag durch Unterschrift zustimmen. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Nach Ansicht der Verwaltung werden durch den Umbau bzw. die Umnutzung nach den vorgelegten Unterlagen die seit Jahrzehnten bestehenden Verhältnisse nicht verändert.
 
Der Gemeinderat sollte das Einvernehmen zu Abweichung wie schon im Vorbescheid erteilen.
 
Da es sich um eine Veränderung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss 1:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Abweichungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Beschluss 2:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.  
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 






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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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