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öffentlich


Teilflächennutzungsplan "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim;
Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
Ziel des Teilflächennutzungsplanes ist es, Potenzialflächen für die Bündelung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zu ermitteln, geeignete Konzentrationszonen festzulegen und damit gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB den Ausschluss anderer Flächen für die Windkraftnutzung zu begründen. Diese Ausschlusswirkung erfasst nur raumbedeutsame Anlagen über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Der räumliche Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim.
Als Konzentrationszone für Windkraftanlagen über 50 m Gesamthöhe wird der Nordteil der westlich von Althausen ermittelten Potenzialfläche Nr. 2 mit einer Fläche von ca. 61 ha ausgewiesen. Die Konzentrationszone liegt auf den Gemarkungen Althausen und Dainbach. Die Nabenhöhe der Windkraftanlagen wird auf max. 150 m über Grund begrenzt.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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