Teilflächennutzungsplan "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim; Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Ziel des Teilflächennutzungsplanes ist es, Potenzialflächen für die Bündelung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zu ermitteln, geeignete Konzentrationszonen festzulegen und damit gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB den Ausschluss anderer Flächen für die Windkraftnutzung zu begründen. Diese Ausschlusswirkung erfasst nur raumbedeutsame Anlagen über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Der räumliche Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim.
Als Konzentrationszone für Windkraftanlagen über 50 m Gesamthöhe wird der Nordteil der westlich von Althausen ermittelten Potenzialfläche Nr. 2 mit einer Fläche von ca. 61 ha ausgewiesen. Die Konzentrationszone liegt auf den Gemarkungen Althausen und Dainbach. Die Nabenhöhe der Windkraftanlagen wird auf max. 150 m über Grund begrenzt.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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