zu TOP 04 zu TOP 06 TOP 05
öffentlich


Einführung einer Ehrenordnung



Sachvortrag:
Wenn es um die Ehrung von Personen ging, die sich um den Markt Bütthard in besonderem Maße verdient gemacht haben, wurde bisher jeweils im Einzelfall entschieden. Eine Richtlinie oder Satzung gab und gibt es nicht.

Um eine einheitliche Vorgehensweise zu erreichen, gibt es die Möglichkeit, eine Satzung ("Ehrenordnung") zu erlassen.

Gesetzliche Grundlage sind Art. 16 und Art. 23 der Gemeindeordnung:

"Art. 23 Gemeindeordnung
Ortsrecht
Die Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten, bewehrte Satzungen (Art. 24 Abs. 2) und Verordnungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig. In solchen Satzungen und in Verordnungen soll ihre besondere Rechtsgrundlage angegeben werden."

"Art. 16 Gemeindeordnung
Ehrenbürgerrecht
Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen."

Inhaltlich sollten in dieser Satzung z.B. folgende Fragen geklärt werden:

1)         Wer bekommt wann und wofür eine Ehrung?
2)         Welche Arten der Ehrung werden ausgesprochen?
3)         Wann gibt es eine Urkunde, wann ein Geschenk, wann gibt es eine Geldzuwendung, wie hoch sollte diese sein?
4)         Gibt es eine Rangfolge (z.B. Auszeichnung in Bronze, Silber oder Gold)?
5)         Wer hat das Vorschlagsrecht?
6)         Soll auch eine mögliche Aberkennung der Ehre in Betracht gezogen werden?

Der Marktgemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob der Markt Bütthard eine solche Satzung erlassen möchte oder nicht.

Sollte er sich dafür entscheiden, wäre es sinnvoll, einige wenige (2 - 4) Marktgemeinderatsmitglieder, möglichst Vertreter der Vereine, der Kirche und der Feuerwehr zu benennen, die gemeinsam mit der Verwaltung einen Satzungsentwurf entwickeln, um ihn dann dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Der Vorsitzende stellt dem Gremium die grundsätzliche Frage, ob eine Ehrenordnung im Markt Bütthard eingeführt werden soll. Darin könnte festgelegt werden, welche Personen bei welchen Verdiensten, wie geehrt werden (z. B. ein Marktgemeinderat nach 2 Wahlperioden etc.). Eine Anlehnung an die bestehende Ehrenordnung im Markt Giebelstadt wäre möglich.




 

Beschluss:
Der Markt Bütthard beschließt, dass eine Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen verdienter Persönlichkeiten nicht erforderlich ist. Hierüber kann im Einzelfall entschieden werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung