zu TOP 02 zu TOP 04 TOP 03
öffentlich


Platzbedarf im Kindergarten Bütthard
- aktueller Stand und weitere Vorgehensweise



Sachvortrag:
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 01.07.2020 wurden aufgrund der befristet genehmigten Nutzung des Mehrzweckraums als Gruppenraum folgende Möglichkeiten diskutiert:
 
1. Variante - Gründung eines Waldkindergartens
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, diese Variante in Betracht zu ziehen, um die Investitionen gering zu halten und ggf. die Größe auch wieder zurückfahren zu können. Herr Staffen-Quandt als Vertreter des Trägervereins steht dem skeptisch gegenüber, da sich der Träger nicht noch eine weitere Betreuungsform zumuten kann.
 
2. Variante - Mobiler Kindergarten
Es wird diskutiert, ob mit einer gut isolierten Containerbauweise das Problem gelöst werden könnte. Sollte nach einer gewissen Anzahl von Jahren kein Bedarf mehr vorhanden sein, könnte dieser Kindergarten aufgelöst und das Gebäude verkauft werden.
 
3. Variante - Anbau an die Schule
Es wird vorgeschlagen, am Turnraum der Schule einen Anbau zu erstellen und diese Räumlichkeiten für den Betrieb des Kindegartens zu nutzen. Als Ausgleich für den verlorenen Turnraum müsste eine isolierte Zelthalle für den Sportbetrieb errichtet werden bis eine endgültige Sporthalle nutzungsbereit wäre. Probleme könnten hier bei der Statik, bei der Nutzung der vorhandenen Heizung und hinsichtlich der Lärmemissionen vom Kindergarten zur Schule entstehen.
 
4. Variante - Neubau eines zweigruppigen Kindergartens
Hier stellt sich vor allem die Frage des Standorts. Da der Bedarf langfristig nicht kalkulierbar ist könnte hier auf langer Sicht ein Leerstand entstehen.
 
5. Variante - Gemeinsames Gebäude für Kindergarten und Sporthalle
Es wird auf die Bauvoranfrage aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderats verwiesen. Aufgrund dessen wird derzeit im Landratsamt geprüft, ob eine Bebauung im vorgesehenen Bereich möglich ist. Sollte dem zugestimmt werden, könnte in einem gemeinsamen Gebäude von Sporthalle und Kindergarten beide Wünsche integriert werden. Problematisch wurde hier jedoch das Zeitfenster gesehen. Bis ein solches Gebäude geplant und umgesetzt ist, wird deutlich mehr Zeit vergehen als bei den vorgenannten Varianten.
 
Im Gremium bestand Übereinstimmung, dass aktuell kein Beschluss gefasst werden kann. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bedarfsfeststellung baldmöglichst zu erstellen. Diese soll dann mit dem Ergebnis der Bauvoranfrage für die Sporthalle Grundlage für weitere Diskussionen sein.
 
Die Bedarfsumfrage wurde zwischenzeitlich erstellt. Aktuell erfolgt die Auswertung der Rückläufe. Ein Ergebnis kann noch nicht mitgeteilt werden. Auch die Bauvoranfrage wurde eingereicht.
 
Mit Schreiben vom 04.09.2020 hat die Vorstandschaft des Trägervereins nochmals auf die Problematik hingewiesen und darum gebeten, einen Plan B vorzubereiten.
Konkret wurde vom Trägerverein folgender Beschluss gefasst:
"Der Vorstand erwartet vom Markt Bütthard, dass dieser bis zum Jahresende (31. Dezember 2020) einen belastbaren, das heißt: von der Aufsichtsbehörde ausnahmegenehmigungs- bzw. genehmigungsfähigen Lösungsvorschlag vorlegt, um die Betreuung aller derzeit angemeldeten Krippen- und Kindergartenkinder auch über den 31. August 2021 hinaus zu ermöglichen."
 
Aus Sicht der Verwaltung sollte sich der Gemeinderat mit folgenden Varianten befassen:
Variante 1:   Neubau ein- oder zweigruppiger Kindergarten südlich des bestehenden Kindergartens
Variante 2:   Neubau ein- oder zweigruppiger Kindergarten an einer anderen Stelle
Variante 3:   Übergangslösung mit Containern an einer festzulegenden Stelle
 
Um für die entsprechenden Gespräche Grundlagen zu haben, wurde ein Grundriss und ein Mietangebot für eine zeitlich begrenzte Containerlösung (Variante 3) und ein Grundriss für einen Neubau in Modulbauweise (Variante 2) eingeholt.
Außerdem gab es mehrere Telefongespräche mit Frau Bördlein von der Kindergartenfachaufsicht des Landratsamtes. Von dieser wurde ein Raumprogramm für einen Neubau zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden folgende Punkte geklärt:
 
·                       Für einen neuen Kindergarten muss die Außenspielfläche 8- -10 m² je Kind betragen.
·                       Bei einer Übergangslösung mit Container kann ggf. auf eine Außenspielfläche verzichtet werden.
·                       Eine Verlängerung der befristeten Genehmigung wurde in Aussicht gestellt, wenn der Markt Bütthard die genannten Varianten prüft und die entsprechenden Schritte zeitnah voranbringt.
 
Zu Variante 2:
Die Außenmaße eines Kindergartens in Modulbauweise mit zwei Gruppen betragen ca. 25 m x 20 m.
Bei 25 Kindergartenkindern und 12 Krippenkindern sind rund 400 m² Außenspielfläche zur berücksichtigen. Hinzu kommen noch die Flächen für Wege, Kfz-Stellplätze, usw.
Die Verwaltung hat hierfür im Hinblick auf die Größe geeignete Grundstücke ermittelt. Entsprechende Pläne liegen diesem TOP bei und sind zusätzlich in der Aufgabenverfolgung hinterlegt.
 
Zu Variante 3:
Die Außenmaße einer Containeranlage mit zwei Gruppen betragen ca. 15 m x 18 m.
Die Verwaltung hat hierfür im Hinblick auf die Größe geeignete Grundstücke ermittelt. Entsprechende Pläne liegen diesem TOP bei und sind zusätzlich in der Aufgabenverfolgung hinterlegt.
 
Im Gremium wird eingehend über die Erfordernis der zwei Gruppen beraten. Es wird auch über die Möglichkeit eines Waldkindergartens diskutiert. Diese wird jedoch aufgrund der geringen Nachfrage und der geringen Gruppengröße verworfen. Grundsätzlich besteht Übereinstimmung, dass eine dauerhafte Variante der Containerlösung vorgezogen werden soll, da mit dieser Lösung unnötig Geld ausgegeben wird. Sowohl Kindergarten wie auch Marktgemeinderat sind der Ansicht, dass die Geburtenzahlen nicht schlagartig abreisen werden und somit eine langfristige Lösung zielführender sei.
 
Übereinstimmung besteht auch, dass ein Standort nahe dem Kindergarten gewählt werden sollte. Da der Schotterplatz künftig auch für Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll, wird eine Lösung südlich des bestehenden Kindergartengebäudes favorisiert. Entgegen der vorgelegten Skizze soll diese Lösung in einer langgezogenen Form parallel zu den Stirnseiten der Schule und des Kindergartens verfolg werden. Damit würde das einstöckige Gebäude nicht zu weit in das ansteigende Gelände hineinrutschen und es bliebe ggf. noch genügend Platz, um eine Sporthalle zu verwirklichen. Der Kindergarten soll in Modulbauweise erstellt werden. Der Modulbauhersteller soll prüfen, ob eine spätere Hallenlösung dort auch möglich wäre.








nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung