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öffentlich


Zahlung von Ehrensold an den ehemaligen Bürgermeister Edwin Gramlich



Sachvortrag:
Edwin Gramlich ist mit Wirkung vom 1.5.2020 als Bürgermeister von Bütthard ausgeschieden. Nach dem Gesetz für Kommunale Wahlbeamte (KWBG) hat er Anspruch auf Überbrückungshilfe und Ehrensold.
 
Die Überbrückungshilfe beträgt 50 % der letzten Entschädigung als Bürgermeister und ist nach 18-jähriger Amtszeit 12 Monate zu zahlen. Herr Gramlich erhält somit von Mai 2020 bis einschl. April 2021 Überbrückungshilfe in Höhe von 1.878,77 €/monatlich (50 % aus 3.757,54 €). Die Überbrückungshilfe nimmt nicht an der Dynamisierung der Bezüge teil.
 
Ab 1.5.2021 ist ihm Pflichtehrensold zu gewähren, welcher trotzdem eine Beschlussfassung des Gemeinderats erfordert. Nach dem KWBG sind für 18 Jahre Amtszeit 37 % der letzten Entschädigung als Bürgermeister (3.757,54 €) zu zahlen, das sind aktuell 1.390,29 € monatlich. Der Ehrensold nimmt an der linearen Erhöhung der Beamtenbesoldung teil, welche ab 1.1.2021 + 1,4 % beträgt. Es errechnet sich somit ein Betrag von 1.409,75 € monatlich.

Beschluss:
Mit der Zahlung des Ehrensolds im Anschluss an die Überbrückungshilfe besteht Einverständnis. Bis dahin wirksam werdende Änderungen sind zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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