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öffentlich


Friedhof Bütthard - Antrag auf Errichtung eines Urnengrabfeldes



Sachvortrag:
Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich seit Jahren im stetigen Wandel. Laut bundesweiter Umfrage lassen sich aktuell bereits 73% der Bevölkerung feuerbestatten. 27 % bevorzugen dagegen noch eine traditionelle Sargbestattung.
Hinzu kommen die Veränderungen in unserer Gesellschaft, was zur Folge hat, dass immer mehr große Grabstätten aufgelöst werden und viele Lücken in den einzelnen Grabreihen entstehen. Die Friedhöfe sterben regelrecht aus.
Mit diesem Thema hat sich deshalb der Marktgemeinderat bereits am 14.03.2018 beschäftigt und kontrovers diskutiert. Letztendlich wurde ein Beschluss dahingehend gefasst, dass es künftig auf allen Friedhöfen des Marktes Bütthard gestattet ist, sog. "integrierte Urnengräber" auf freigewordenen Einzel- und Familiengrabflächen anzulegen. Hierbei handelt es sich um eine Grabfläche der Größe 100 cm x 120 cm, die von den Nutzungsberechtigten individuell gestaltet und gärtnerisch angelegt werden darf. Vorgeschrieben ist jedoch, eine schmale Stele als Grabmal zu errichten. Pro Grabfläche sind 4 Urnen zulässig. Mit der Umsetzung dieser Idee können nun dauerhaft ausreichend Urnengrabplätze neben den bereits vorhandenen Urnenkammern angeboten werden und zugleich entstanden dem Markt Bütthard keinerlei Investitionskosten.
Am 15.05.2020 ging bei der Verwaltung ein Antrag auf Anlegung eines separaten Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Bütthard ein. Der Wunsch des Initiators und der Bürgerinnen und Bürger, die diesen Antrag mitunterzeichnet haben, ist es, auf der Rasenfläche hinter der Aussegnungshalle ein gesondertes Urnenfeld anzulegen. Der Vorschlag ist, die einzelnen Grabflächen mit Granitpflaster abzugrenzen und das umliegende Gelände mit befestigten Wegen und ansprechender Bepflanzung aufzuwerten. Hierzu müsste eine geeignete Firma mit der Umsetzung beauftragt werden. Durch die anfallenden Kosten für diese Baumaßnahme müssten die Grabnutzungsgebühren im Anschluss neu kalkuliert werden und eine kurzfristige Anpassung der Friedhofsgebührensatzung wäre erforderlich.
Diese Neukalkulation steht im Übrigen nach einer Beanstandung der aktuellen Friedhofsgebühren im letzten Rechnungsprüfungsbericht ohnehin bevor. Aus diesem Grund kann man zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussage treffen, inwieweit sich die Grabnutzungsgebühren auf den Friedhöfen des Marktes Bütthard künftig erhöhen werden.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist Frau Kerstin Spall als zuständige Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt für den Friedhof anwesend. Diese erläutert den Hergang und die Möglichkeiten nochmals im Detail und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung eines Urnengrabfeldes mit ca.            20 Grabplätzen à 4 Urnen auf der Rasenfläche hinter der Aussegnungshalle vorzubereiten und entsprechende Angebote für die Umsetzung der Baumaßnahme einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
12
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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