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Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrgerätehaus Tiefenthal - Information zum aktuellen Stand
- Bauantrag (Problem: Schallimmission)
- Zuwendung Feuerwehr (Problem: Ölabscheider)
- Zuwendung Bürgerheim (Problem: Höhe der Zuwendung)



Sachvortrag:
Kämmerer Neef informiert das Gremium über folgende Probleme.
 
1. Zuschuss Feuerwehrstellplatz
Der Bewilligungsbescheid der Regierung von Unterfranken liegt zwischenzeitlich vor. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 57.750 € und entspricht den Erwartungen. Allerdings wurde von der Regierung die Auflage eingefügt, dass ein Ölabscheider oder zumindest ein Leichtflüssigkeitsabscheider eingebaut werden muss. Dies ist aus Sicht der Verwaltung unnötig, da die Halle keine Waschhalle sein wird und somit lediglich Tropfwasser anfallen wird. Dieses könnte in einer verschlossenen Rinne aufgefangen und dort verdunstet werden. Aktuell gibt es hier Gespräche auf mehreren Ebenen um eine Lösung zu finden.
 
2. Zuschuss ALE
Entsprechend der Beschlusslage des Marktgemeinderats wurde der Zuschussantrag mit einem Förderbetrag von 148.400 € beim ALE eingereicht. Entsprechend dem Bewilligungsbescheid beträgt die Zuwendung lediglich 101.200 €. Grund hierfür ist, dass aufgrund der Vorgaben des ALE das gesamte Gebäude baulich gegenüber dem ersten Entwurf aufgewertet wurde. Allerdings fördert das ALE nur den Anteil des Bürgerheims und nicht den Anteil der Feuerwehr. Aus diesem Grund wurde das ALE gebeten, die Förderung nochmals zu überdenken.
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde höhere Förderungen erhalten könnte, wenn die Arbeitsstunden voll in den Förderantrag eingearbeitet werden. Außerdem wurde signalisiert, dass eine teilweise Förderung der Mehrkosten für das Feuerwehrgebäude denkbar sind. Die Verwaltung wird aus diesem Grund beauftragt, zusammen mit den Verantwortlichen aus Tiefenthal den Zuwendungsantrag nochmals zu überarbeiten und die Arbeitsleistung der Tiefenthaler Bürger mit einem entsprechenden Wert in die einzelnen Gewerke einfließen zu lassen.
 
3. Baugenehmigung
Aufgrund der förderrechtlich erforderlichen Stellplätze für die Feuerwehrangehörigen wurde ein Immissionsschutzgutachten gefordert. Dieses hat ergeben, dass bei den wenigen nächtlichen Einsätzen beim Abrücken der Feuerwehrmitglieder per Kfz der zulässige Geräuschpegel knapp überschritten wird. Dies macht Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden erforderlich und verursacht entsprechende Mehrkosten. Derzeit gibt es Gespräche auf mehreren Ebenen um diese Forderung vom Tisch zu bringen. Hierbei ist auch der Landrat eingebunden.
 
Die Verantwortlichen von Tiefenthal beantworten die Fragen des Gremiums.








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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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